Die Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Neuhaus

Jugendordnung

I.

1. Der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Neuhaus gehören alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Neuhaus zwischen dem 12. und dem 18. Lebensjahr an (Feuerwehranwärter).

2. Die Jugendgruppe ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr. Sie führt und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen dieser Jugendordnung selbständig. Die durch die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Neuhaus begründeten Rechte und Pflichten bleiben unberührt.

II.

1. Die Jugendgruppe will in gemeinnütziger Weise die Persönlichkeitsbildung ihrer Mitglieder, deren Entwicklung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und die Ausbildung zu verantwortungsbewussten Feuerwehrdienstleistenden fördern. Dieser Zielsetzung dienen insbesondere:

- Pflege des Verantwortungsbewusstseins und des Kameradschaftsgeistes in der Gruppe
- Förderung des sozialen Engagements
- staatsbürgerliche Begegnungen
- internationale Begegnungen
- Gestaltung der Freizeit durch Gruppenarbeit, Fahrten, Zeltlager u.a. Beteiligung an Sportveranstaltungen der Feuerwehren
- Mitgestaltung der Traditionspflege der Freiwilligen Feuerwehren.

2. Die Mitglieder der Jugendgruppe gestalten ihr Gruppenleben auf der Grundlage
der vorstehenden Ziele und Aufgaben selbständig. Für den Ausbildungs- und Einsatzdienst gelten die dafür getroffenen Bestimmungen.

III.

1. Organe der Jugendgruppe sind der Gruppensprecher (Jugendsprecher) und sein Stellvertreter.

2. Die Jugendgruppe trifft sich einmal jährlich jeweils zu Beginn des Jahres zu einer Gruppenversammlung. Dazu sind alle Mitglieder der Jugendgruppe rechtzeitig zu laden. Die Gruppenversammlung ist beschlußfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder der Jugendgruppe anwesend ist.

3. Der Gruppensprecher (Jugendsprecher) und sein Stellvertreter werden durch die Gruppenversammlung für die Dauer eines Jahres aus dem Kreis der Mitglieder der Jugendgruppe gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

4. Der Gruppensprecher (Jugendsprecher) vertritt die Belange der Jugendgruppe in der Nummer II.1. genannten Zielsetzungen und Aufgaben. Er sucht dabei die Zusammenarbeit mit dem für den Ausbildungs- und Einsatzdienst der Feuerwehranwärter zu ständigen Jugendwart und stimmt mit ihm die Tätigkeiten der Jugendgruppe im Verhältnis zum Ausbildungs- und Einsatzdienst ab.

IV.

1. Die Jugendgruppe führt eine eigene Kasse. Die Gruppenversammlung kann für diese Aufgabe, wenn sie nicht durch den Gruppensprecher (Jugendsprecher) selbst wahrgenommen werden soll, einen Kassenwart bestellen.

2. In der Gruppenversammlung wird jeweils über die im folgenden Jahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben beraten und in geeigneten Fällen Beschluss gefasst.

3. Der Gruppensprecher (Jugendsprecher) erstellt, ggf. zusammen mit dem Kassenwart, zum Jahresende einen Kassenbericht. Dieser wird von zwei Kassenprüfern geprüft, die von der Gruppenversammlung für jeweils ein Jahr aus der Mitte der Jugendgruppe gewählt werden. Der Kassenbericht und der Rechnungsprüfungsbericht sind der folgenden Gruppenversammlung vorzutragen, die durch Beschluss die ordnungsgemäße Kassenprüfung zu bestätigen hat. Kassenbericht und Prüfungsergebnis sind anschließend dem Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr zur Kenntnis zu bringen.

V.

Die Jugendordnung wurde von der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Neuhaus am 22.02.2000 auf der Grundlage der Muster - Jugendordnung der Freiwilligen Feuerwehren Bayerns beschlossen. Sie wurde am 05.03.2000 durch den Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Neuhaus bestätigt.