Sirenenalarm - Was bedeuten die verschiedenen Sirenenalarmsignale eigentlich?

HINWEIS: In der Gemeinde Adelsdorf findet der Feuerwehr Sirenenprobealarm quartalsmäßig (Januar-April-Juli-Oktober) jeweils am ersten Samstag im Monat gegen 13:15 Uhr statt. An diesem Tag werden im gesamten Landkreis Erlangen-Höchstadt und der Stadt Erlangen die Sirenen nacheinander getestet. Die Auslösung wird automatisch durch die Leitstelle in Nürnberg nach einem vorbestimmten Zeitplan ausgeführt. Innerhalb eines bestimmten Zeitfensters muss die Probealarmierung erfolgen und auch wieder beendet sein, damit die Feuerwehren nach Beendigung der Probealarmierung sofort wieder real alarmierbar sind, um im Notfall den Mitbürgerinnen und Mitbürgern zur Hilfe eilen zu können.

In der “Gesetzlichen Verordnung über öffentliche Schallzeichen” der Bayerischen Staatsregierung vom 15. Juli 1998 ist festgelegt, welche Schallzeichen für bestimmte Situationen zu benutzen sind.

Das Schallzeichen für Feueralarm ist in § 1 geregelt: Den Gemeinden, den von ihnen beauftragten Stellen und den Feuerwehren ist es vorbehalten, mit Sirenen öffentliche Schallzeichen zu geben, um den Alarm bei Feuer und anderen Notständen auszulösen.

Der Polizei, den Katastrophenschutzbehörden, den kreisangehörigen Gemeinden, soweit sie nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde wahrnehmen, und den von ihnen beauftragten Stellen ist lt. § 2 vorbehalten, mit Sirenen öffentliche Schallzeichen zu geben, um die Bevölkerung zu veranlassen, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.

Weiterhin ist es Sprengmeistern und den von ihnen Beauftragten in § 3 erlaubt, bei Sprengarbeiten öffentliche Schallzeichen zu geben.

Auch Justizvollzugsanstalten ist es im § 4 erlaubt, beim Entweichen von Gefangenen, bei Meuterei, bei Angriffen von außen und bei Feuer und anderen Notständen im Anstaltsbereich, öffentliche Schallsignale zu geben.

Welche Schallzeichen zur Probe gegeben werden, ist in § 5 geregelt.

Für die Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren wird bundesweit in der Regel das Feuerwehrsignal “zweimal unterbrochener Dauerton von 1 Minute” verwendet. Dieses Sirenensignal richtet sich primär nicht an die Bevölkerung, sondern dient zur Alarmierung der Feuerwehrdienstleistenden durch die Leitstellen.

Als Signal “Warnung der Bevölkerung” wird ein “Ein-minütiger, auf- und abschwellender Heulton “ (vormals als Luftalarm bekannt) verwendet. Das Signal bedeutet im Allgemeinen “Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten”. Über das Radiogerät werden dann auf dem öffentlich-rechtlichen Programm oder auch regionalen Sendern genauere Verhaltensweisen für die Bürger ausgegeben. Nach dem Ende der Gefährdungslage wird zur “Entwarnung” ein “Ein-minütiger Dauerton” ausgesendet.

Der Probealarm dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.

“Feuerwehrsirenen” sollen monatlich/zweimonatlich samstags getestet werden. Für die “Katastrophenschutzsirenen” gibt es keinen festen Erprobungsrhythmus. Angestrebt ist hier jedoch auch eine landesweit einheitliche Erprobung ein- bis zweimal pro Jahr. Getestet wird dabei der auf- und abschwellende Heulton von 1 Minute Dauer. Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.

Die Kreisverwaltungsbehörden bzw. die Gemeinden sind zuständig für die Aufstellung, Wartung und Verwaltung der Sirenen, mit dem Ziel einer flächendeckenden Beschallung im gesamten zu versorgenden Bereich. Wichtig ist dabei eine gesicherte Stromversorgung, der jederzeitige Zugang zur Anlage und die Zustimmung des Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümers. Wenn keine Sirenen verfügbar sind, kann die Bevölkerung alternativ durch Lautsprecherfahrzeuge oder mobile Sirenenanlagen gewarnt werden.

Jede Feuerwehr - ausgenommen Feuerwehren, deren Alarmierung auf andere Weise sichergestellt ist - muss durch Sirenen alarmiert werden können. Die Aufstellung von “Katastrophenschutzsirenen” erfolgt grundsätzlich freiwillig und wird mit staatlichen Zuschüssen gefördert. In Bayern sind die Sirenen meist so ausgestattet, dass sie beide Sirenen-Alarmierungssignale (Feuerwehr / Warnung der Bevölkerung) übertragen können. Das Alter der Bestandssirenen ist sehr unterschiedlich. Teilweise gibt es noch alte, mit einem Elektromotor betriebene, Sirenen, die auch heute noch zuverlässig ihren Dienst verrichten. Im Rahmen staatlicher Zuschussprogramme wurden jedoch auch zahlreiche neue, elektronische, Sirenen aufgestellt. Auch durch die Gemeinden selbst werden, bedingt durch die Erweiterung der Siedlungsgebiete, neue elektronische Sirenen errichtet, um die Alarmierungssicherheit der Feuerwehr als auch die Warnung der Bevölkerung zu gewährleisten. Anders als in früheren Zeiten werden diese nicht mehr auf Gebäuden errichtet, sondern auf Stahlmasten am Straßenrand, da niemand mehr bereit ist, sich eine Sirene auf das Hausdach montieren zu lassen.

gez. 1. Kommandant Erwin Bergner