Martinshorn - muss das sein?

Immer wieder ein Anlass für ein kleines Ärgernis:

Die einen wollen in ihrer Nachtruhe nicht gestört werden, die anderen brauchen rasche Hilfe aus einer Notlage. Mittendrin stehen die Helfer der Feuerwehr, die möglichst schnell, möglichst leise und möglichst sicher zur Einsatzstelle gelangen sollen.

Vor allem schnell - und dazu hat der Gesetzgeber den § 38 geschaffen, der Einsatzfahrzeugen ein Wegerecht einräumt. Dies gilt allerdings nur dann, wenn Blaulicht und Martinshorn ständig eingeschaltet sind. Blaulicht allein darf nur zur Warnung und Absicherung von Einsatzstellen hergenommen werden.

Deshalb wird es auch weiterhin dabei bleiben, dass die Einsatzfahrzeuge auch nachts, in der Stadt und auf dem Land, mit beiden Signaleinrichtungen unterwegs sind. Nur beide zusammen ergeben die Sicherheit, um schnell und unbeschadet an die Einsatzstelle zu gelangen, um dort effektive Hilfe leisten zu können. Für einen Betroffenen ist es eine positive, beruhigende Wirkung, wenn er schon won weitem hört: Die Feuerwehr kommt - Hilfe ist unterwegs!

Ihre Feuerwehr sagt schon jetzt Dankeschön dafür, dass Sie uns Verständnis entgegenbringen und uns unterstützen.

gez. 1. Kommandant. Erwin Bergner