Rettungsgassen bilden

Auf Autobahnen und anderen Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren gebietet die Straßenverkehrsordnung, dass in Stausituationen und bei stehendem Verkehr eine Rettungsgasse zu bilden ist. Bei zwei Richtungs-Fahrstreifen ist in der Mitte eine Gasse zu bilden, sind es drei Fahrstreifen, muss die Gasse zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen offen gehalten werden. Beim Annähern an einen Stau heißt es also, ihr Fahrzeug entsprechend frühzeitig nach rechts oder links einzuordnen und einen ausreichenden Abstand zum Vordermann einzuhalten, da dies ein späteres Ausweichen ermöglicht. Halten Sie die Rettungsgasse frei, auch nachdem ein Einsatzfahrzeug vorbei gefahren ist. In der Regel folgen noch weitere, mitunter größere Fahrzeuge nach.

Hinweis: Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen und richtig teuer wird es, wenn man auf dem, durch eine durchgezogene Linie abgetrennten Standstreifen, bis zur nächsten Ausfahrt fährt.

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