Seid ihr eigentlich ein Verein ???

Die Antwort hierauf ist zunächst einmal: Nein. Aber da es nicht ganz so einfach ist, wollen wir es mal vereinfacht erklären.

Grundsätzlich ist die "Feuerwehr Neuhaus" eine Einrichtung der Gemeinde Adelsdorf. In ihr haben sich einige Einwohner (derzeit etwa 40) gegenüber der Gemeinde durch Eintritt verpflichtet, aktiven Dienst zu leisten. Hierdurch unterstützen sie die Gemeinde bei ihrem gesetzlichen Auftrag, den Brandschutz in der Gemeinde Adelsdorf sicher zu stellen. Dafür stellt die Gemeinde Adelsdorf die benötigte Ausrüstung zur Verfügung, also Fahrzeuge, Schutzausrüstung, usw. und übernimmt die Kosten, die für den laufenden Dienstbetrieb so anfallen (Personalkosten für Gerätewart, Unterhaltskosten, usw.) Die Führung der Feuerwehr Neuhaus hat der Kommandant inne, der aus den Reihen der aktiven Mannschaft für sechs Jahre gewählt wird. Ihm alleine obliegt die Leitung der Feuerwehr.  

Aber es gibt doch auch einen Verein ???

Der Verein "Freiwillige Feuerwehr Neuhaus/Aisch e.V." hat mit dem reinen aktiven Einsatzgeschehen zunächst einmal gar nichts zu tun, er ist von der gemeindlichen Einrichtung "Feuerwehr" vollkommen getrennt. Man kann sich den Verein daher eher als eine Art von unterstützender administrativer Plattform für das Feuerwehrwesen vorstellen. Geführt wird der Feuerwehrverein von einem Vorstand, welcher alle drei Jahre von allen Mitgliedern, also aktive, passive und fördernde, gewählt wird. 

Wozu braucht es jetzt also den Verein ???

Der Feuerwehrverein stellt zunächst einmal aktives Personal für die gemeindliche Einrichtung "Feuerwehr" und versucht, dieses beispielsweise durch Beschaffungen zu unterstützen. Außerdem ist er Träger des sozialen Lebens innerhalb der Feuerwehr. Denn es ist der Gemeinde schon aus organisatorischen Gründen schwer möglich, beispielsweise Fahrten zu organisieren, oder Feste zu veranstalten. Keine Hüttengaudi, kein Sommerfest, kein Ausflug oder die Organisation eines Jubiläums der Feuerwehr könnte ohne die rechtliche Plattform des Feuerwehrvereins stattfinden. Auch die Kinderfeuerwehr wäre ohne den Feuerwehrverein nicht denkbar. Darüber hinaus ermöglicht es der Feuerwehrverein Mitgliedern, die nicht mehr aktiven Dienst leisten können oder dürfen, mit "ihrer" Feuerwehr weiterhin durch eine "passive" Mitgliedschaft verbunden zu bleiben. Ebenso können hier Fördermitglieder beitreten und durch ihren Mitgliedsbeitrag ihre Wertschätzung für das immer zeitraubender werdende "Ehrenamt" der aktiven Mannschaft ausdrücken. Denn hier kommt eine weitere wichtige Funktion des Feuerwehrvereins ins Spiel. Die Bedarfsliste der Feuerwehr ist immer länger, als der Gemeindesäckel tief ist. Auf diese Art konnte schon der ein oder andere dringend benötigte Ausrüstungsgegenstand für die aktive Mannschaft beschafft werden.

Ungestörter Advent

Wenn Weihnachten nicht mehr fern ist, gehören Adventskranz und Christbaum unbedingt zur festlichen Stimmung, ebenso das teewärmende Stövchen. Damit die Behaglichkeit nicht durch unliebsame Überraschungen getrübt wird, sollten Sie einige Dinge beachten.

Die Feuerwehren sind auf Ihre Sicherheit bedacht und möchten Sie darauf hinweisen

  • Stellen Sie Kerzen stets auf eine nicht brennbare Unterlage, fern von allen brennbaren Gegenständen.

  • Bewahren Sie Feuerzeuge und Zündhölzer stets außer Reichweite von Kindern auf.

  • Brennen Sie Kerzen nie unbeaufsichtigt ab.

  • Adventskränze wie auch Weihnachtsbäume trocknen mit der Zeit aus und sind dann umso leichter entflammbar. Das trockene Reisig brennt mit hoher Geschwindigkeit und Temperatur ab, eine Ausbreitung auf das ganze Zimmer oder die Wohnung ist deshalb stets möglich. Halten Sie aus diesem Grund einen Eimer oder eine Bodenvase mit Wasser bereit. Bringen Sie Kerzen am Weihnachtsbaum so an, dass zu den darüber liegenden Zweigen genügend Abstand bleibt und zünden Sie die Kerzen stets von hinten nach vorn und von oben nach unten an. Verfahren Sie beim Löschen in umgekehrter Reihenfolge.

  • In Haushalten mit Kindern sind elektrische Kerzen ratsam. Diese sollten den VDE-Bestimmungen entsprechen.

  • Brennen Sie Wunderkerzen nie in geschlossenen Räumen ab und entfernen Sie glühende Reste sorgfältig.

  • Stellen Sie Ihren Weihnachtsbaum so auf, dass er sicher und in ausreichender Entfernung zu brennenden Gegenständen steht.

Auch bei der Zubereitung eines Festessens kann einmal etwas schiefgehen. Bedenken Sie, dass brennendes Fett in Pfanne und Fritteuse nie mit Wasser gelöscht werden darf, brennendes Fett ist höchst gefährlich. Legen Sie im Falle eines Falles den Deckel auf Topf oder Pfanne, ein dicht schließender Deckel erstickt das Feuer, dann nehmen Sie das Behältnis von der Herdplatte.

Mit Blick auf Silvester gilt: Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände.

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Feuerwehr Neuhaus a. d. Aisch

14.09.2023 Bundesweiter Warntag

An jedem zweiten Donnerstag im September findet der Bundesweite Warntag statt. Es ist eine gemeinsame Übung von Bund, Ländern sowie teilnehmenden Kreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden.

Was ist das Ziel?

Der Bundesweite Warntag dient dazu, Abläufe und Schnittstellen zu erproben und im Nachgang zu verbessern. Gleichzeitig soll durch begleitende Informationen auf das Thema Warnung, Warnkanäle und Selbstschutz aufmerksam gemacht werden. Je vertrauter man mit dem Thema Warnung und Risiken ist, desto effektiver kann man in einer Gefahrensituation handeln und sich und andere schützen.

Was passiert am Warntag?

Um ca. 11 Uhr wird zentral über die Nationale Warnzentrale in Bonn eine Probewarnung über das Modulare Warnsystem (MoWaS) ausgelöst. Teilnehmende Kommunen lösen ihre lokalen Warnmittel dezentral aus. Das können z. B. Sirenen sein. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr und kein Handlungsbedarf. Gegen 11.45 Uhr wird über MoWaS entwarnt. Für Cell Broadcast ist aktuell noch keine EntwarnungsFunktion vorgesehen.

Welche Warnmittel kommen am bundesweiten Warntag zum Einsatz?

Die Probewarnung wird über Warn-Apps wie die Warn-App NINA, per Mobilfunkdienst Cell Broadcast, auf digitalen Stadtinformationstafeln und Informationssystemen der Deutschen Bahn angezeigt. Auch viele der an MoWaS angeschlossenen Rundfunksender (Radio und TV) nehmen an der Übung teil. Teilnehmende Kommunen können Sirenen, Lautsprecherwagen oder andere lokale Warnmittel und -systeme testen. Über diesen Warnmittelmix werden viele Menschen erreicht. Eine große Rolle spielt auch die informelle Weitergabe von Warnungen in der Familie, im Freundes- und Kollegenkreis und in der Nachbarschaft.

Welche Vorteile bietet Cell Broadcast?

Über den Mobilfunkdienst Cell Broadcast können seit Februar 2023 bundesweit Warnnachrichten verschickt werden. Die Nachricht erreicht alle empfangsfähigen mobilen Endgeräte einer Funkzelle, ohne dass eine App oder Internetverbindung nötig ist. Ein Alarmsignal macht auch bei Stummschaltung auf den Eingang der Warnnachricht aufmerksam. Meldungen höchster Warnstufe werden immer angezeigt, während die Anzeige niedriger Warnstufen ausschaltbar ist. Der Empfang der Warnnachricht erfolgt ähnlich einem Radiosignal anonym, ohne dass die Mobilfunknummern der Endgeräte bekannt sind. Kein anderer Warnkanal erreicht so viele Menschen.

Welche Rolle spielt die Warn-App NINA?

Über die offizielle Warn-App des Bundes können bei Gefahren wie bei einem Großbrand, einem Chemieunfall oder bei einem drohenden Hochwasser sowohl Warnmeldungen als auch viele hilfreiche Informationen verschickt werden. Mit Arabisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und Türkisch stehen die wichtigsten Inhalte in sieben Fremdsprachen zur Verfügung. Die Warn-App NINA ist darüber hinaus für den Einsatz von Screen-Reader-Software optimiert. Die deutschen Texte sind auch in Leichter Sprache abrufbar. Die Notfalltipps in der App können Nutzerinnen und Nutzer auch ohne Mobilfunkverbindung jederzeit einsehen.

Was bedeuten die Sirenensignale?

Warnung bei Gefahr: Einminütiger Heulton (auf- und abschwellend) Es besteht eine Gefahr. Informieren Sie sich.

Entwarnung: Durchgehender einminütiger Heulton Die Gefahr besteht nicht mehr.

Warum warnen wir?

Eine Warnung soll die Bevölkerung in ihrem Selbstschutz unterstützen. Deshalb werden in jeder Warnung Handlungsempfehlungen und – falls sinnvoll – Kontaktdaten von Ansprechstellen mitgeliefert.

Mehr Infos zur Warnung, zu MoWaS, der WarnApp NINA und zu Cell Broadcast fnden Sie auf bbk.bund.de

Mehr Infos zum Bundesweiten Warntag fnden Sie unter bundesweiter-warntag.de

Weitere Informationen gibt es unter „Warnung & Vorsorge“ auf: www. bbk.bund.de

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Rauch- und Co Warner regelmäßig testen

Rauchmelder retten Leben! Diesen wahren Slogan haben immer mehr Menschen verinnerlicht und die lebensrettenden Rauchmelder in Wohnungen und Häusern angebracht.

Wie jedes elektrische Gerät müssen auch die Melder fortlaufend getestet werden. Im Fokus steht dabei die Funktionstüchtigkeit der Batterien.

Wer denkt nun aber tatsächlich an einen halbjährlichen Test? Hand aufs Herz - kaum jemand.

Und wer denkt daran, zweimal im Jahr die Uhr umzustellen? Genau, alle!

Amerikanische Feuerwehrleute erinnern die Bevölkerung daher immer im Zusammenhang mit dem Umstellen der Uhr.

Die Neuhauser Feuerwehr greift die dortige Tradition auf und appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger: „Am 29. Oktober ist es wieder soweit. Die Uhr wird eine Stunde zurückgestellt. Denken Sie bei dieser Gelegenheit auch an einen Funktionstest der Rauchmelder und - soweit bereits vorhanden - der CO2-Melder“.

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WESPEN- und HORNISSENBERATER

WESPEN- und HORNISSENBERATER

im Landratsamt Erlangen-Höchstadt

Grundsätzlich sind alle Wespen gesetzlich geschützt (§ 39 BNatSchG). Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind in Europa stark gefährdet und deswegen besonders geschützt (§ 44 BNatSchG). Insofern dürfen die Tiere und ihre Nester nicht gestört oder gar vernichtet werden. Das Gesetz sieht bei Zuwiderhandlungen Geldbußen bis zu 50.000 Euro vor.

Für Fragen, Problemen und Ausnahmeregelungen setzt der Landkreis Erlangen- Höchstadt aktuell zwei ehrenamtliche Wespen- und Hornissenberater ein. Die speziell geschulten Berater können oft schon beim telefonischen Erstkontakt eine Lösung vermitteln.

Bei Bedarf erfolgt die Beurteilung der Situation vor Ort, nach der ggf. Lenkungs-, Umsetzungs- oder Umsiedelungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Betroffene können sich direkt an die Wespen- und Hornissenberater wenden oder die Untere Naturschutzbehörde kontaktieren.

Kontakt:

Hans-Jürgen Kaiser, Buckenhof (Tel: 0172-2713144)

Marcus Stahl, Erlangen (Tel: 0176-45506707)

Quelle: Facebookseite der Gemeinde Adelsdorf

Waldbrandgefahr

Sonnenschein, hohe Temperaturen und Trockenheit: Da reicht ein geringer Auslöser und der Wald steht in Flammen.

Der Deutsche Wetterdienst bewertet das Waldbrandrisiko in Stufen. Ist das Waldbrandrisiko stark erhöht, darf die Forstbehörde sogar ein Betretungsverbot verhängen. Die Verbote sind oft durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet und sollten befolgt werden. 

 Was sorgt gerade für die große Waldbrandgefahr? 

Die frische grüne und feuerhemmende Vegetation beginnt durch die Sommertemperaturen zu verwelken und zu vertrocknen. Oft braucht es dann nur einen Funken oder ein Stück Glut und das gut brennbare Material geht in Flammen auf und kann auf trockenes Unterholz und Bäume überspringen. 

 Was löst in Deutschland Waldbrände aus? 

Waldbrände können durch natürliche Ursachen wie durch einen Blitzeinschlag entstehen. Manchmal auch durch Funkenflug von Eisenbahnbremsen. Meist ist aber fahrlässiges Verhalten von Menschen Auslöser. Das absichtliche Zündeln ist dabei nicht die häufigste Ursache, obwohl es das natürlich auch gibt. Hauptgrund ist unachtsames Verhalten, wie achtlos weggeworfene Zigarettenkippen, auch aus dem Auto heraus. Durch den Fahrtwind glüht die Zigarette nochmal richtig auf. Fällt diese dann in eine trockene Böschung an einem Waldrand, fängt es an zu brennen. 

 Können Glasscherben einen Waldbrand auslösen? 

Selbst unter idealen Bedingungen konnte das bei Versuchen nicht nachgewiesen werden. Weder bei Scherben noch bei Flaschenböden wurde die nötige Zündtemperatur erreicht. Dass Scherben über einen angeblichen Brennglaseffekt einen Waldbrand auslösen können, ist also ein Mythos. Ungeachtet dessen haben Glasscherben im Wald nichts verloren. 

Gefüllte Flaschen können allerdings sehr wohl eine Gefahr darstellen. Klare Plastik- oder Glasflaschen voll mit klarer Flüssigkeit können unter Idealbedingungen - die Flasche muss voll sein, und das Sonnenlicht muss in einem bestimmten Winkel für eine gewisse Zeit da durchscheinen - Brände auslösen.

 Kann mein Auto einen Waldbrand verursachen? 

Ja. Mit seiner heißen Abgasanlage kann ein Auto Bodengewächse sehr einfach in Brand setzen. Zum Beispiel kann sich der Katalysator auf mehrere Hundert Grad Celsius erhitzen. Parkt man so ein heißes Auto auf trockenen Gräsern oder trockenem Waldboden, kann das schief gehen. 

 Was mache ich, wenn ich einen Waldbrand bemerke? 

Lieber einmal öfter die Feuerwehr rufen als einmal zu wenig. Je besser die Standortangaben sind, umso schneller kann die Suche nach dem Feuer und die Brandbekämpfung beginnen. Angst vor Kosten muss niemand haben. Wer in gutem Glauben einen Waldbrand meldet, erhält keine Rechnung oder Anzeige. 

Oftmals können Waldbesucher aber nicht genau erklären, wo sie sich befinden. Es gibt aber Apps, die auf den Wald und die Orientierung in Notfällen ausgerichtet sind. Die App "Hilfe im Wald" für Android und iOS zeigt einem den nächstgelegenen Rettungspunkt, der Referenzcode kann Einsatzkräften bei der Orientierung helfen. 

Soll ich kleine Entstehungsbrände selbst löschen? 

Erst die Feuerwehr rufen, dann selbst löschen. Ist die Feuerwehr alarmiert, kann man auch selbst Löschversuche unternehmen. Das kann man mit Wasser machen, wenn man eines hat. Oder man nimmt Äste mit Blättern und versucht, das Feuer auszustreichen, oder trampelt es mit festen Schuhen nieder. 

Wichtig: Auf die eigene Sicherheit achten. Sind die Flammen oder die brennende Fläche zu groß, bringt man sich besser in Sicherheit. Richtig und nachhaltig löschen ist schwierig ohne ausreichend Wasser und Werkzeug.

 Wie verhalte ich mich allgemein bei Waldbrandgefahr? 

  • In Wäldern gilt für Waldbesucher ein generelles Rauchverbot (1. März bis 31. Oktober)

  • Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster

  • Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 Meter) kein offenes Feuer

  • Fahrzeuge nicht auf leicht entzündlichem Untergrund parken

  • Zufahrten für Feuerwehr und Rettungskräfte freihalten

  • Müll vermeiden: Glasflaschen, Folien, Feuerzeuge oder Dosen mit chemischen Substanzen können einen Brand verursachen

  • Sollten Sie einen Waldbrand feststellen, melden Sie diesen bitte sofort mit möglichst genauer Ortsangabe an die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112.

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Sicherheit beim Grillen

Bald ist er wieder überall zu erschnuppern – der Duft, bei dem uns stets das Wasser im Munde zusammenläuft.  

Grillen mit Holzkohle kann in jeder Hinsicht ein köstliches Freizeitvergnügen sein – wenn man dabei fünf goldene Regeln beachtet. Die Feuerwehren sind auf Ihre Sicherheit bedacht und möchten Sie darauf hinweisen. Leichtsinn und Ungeduld verursachen in jeder Saison schlimmste Verbrennungen und Feuerschäden.

- Fangen Sie als glühender Grillverehrer kein Feuer!

    Gießen Sie nie brennbare Flüssigkeiten wie Spiritus oder Benzin ins Feuer  oder in die Glut:          

    Stichflammen und Verpuffungen führen oft zu schweren Verletzungen.

  - Verwenden Sie die richtigen „Zutaten“!

    Geeignet sind handelsübliche Kohleanzünder wie etwa Anzündriegel, spezielle Anzündflüssigkeiten oder Grillpaste. 

- Vom Grill soll kein Funke überspringen!

    Dennoch: Halten Sie in jedem Fall leicht entflammbare Stoffe von Ihrem Grill fern.

  - Grillen ist kein Kinderspiel!

    Feuer zieht Kinder magisch an. Unterstützen Sie ihre Kinder beim sicheren Umgang mit dem Feuer. 

- Besser nass und schmutzig als ein armes Würstchen!

    Halten Sie für den Fall des Falles einen Eimer Sand oder Wasser (Feuerlöscher) bereit. 

Zuletzt ein heißer Tip:

Abtropfendes Fett kann am besten in speziellen Grillpfannen aufgefangen werden.

Das ist gesünder und vermindert die Geruchsbelästigung- „dann klappt`s auch mit den Nachbarn“

So steht dem „Genuß ohne Reue“ nichts mehr im Wege.

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Rauchmeldertag 2022 am Freitag den 13. Mai

Rauchmelder retten Leben in 120 Sekunden

Vor allem nachts sind Rauchmelder Lebensretter, denn man bemerkt die Brandentstehung im Schlaf nicht.

Man hat dann im Brandfall durch den Rauchmelder noch 120 Sekunden Zeit, sich und seine Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr unter 112 zu rufen.

Eine Aufklärung zum Verhalten im Brandfall mit kostenloser Online-Broschüre „120 Sekunden, um zu überleben“ finden Sie auf der Seite www.rauchmelder_lebensretter.de/brandgefahren-durch-lithium-ionen-akkus

Zudem informiert dort ein neues Video zum Rauchmeldertag über lebensgefährliche Brandgefahren durch Lithium-Ionen-Akkus.

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Kinder - und Gefahren

  „Zieh Leine“, dachte das Kind....... und schon fiel das Bügeleisen vom Bügelbrett!

  Der Duft der großen weiten Welt – Kindernasen folgen ihm, kaum dass die Kleinen krabbeln können. Neugierig und tatendurstig brechen sie zu ihren ersten Abenteuerreisen auf – und wenn es nur gilt, die heimische Wohnung für sich zu entdecken.

 Ein heißer Topf auf dem Herd, ein Bügeleisen oder gar Streichhölzer in greifbarer Nähe – wär` doch gelacht wenn sich damit nicht spielen ließe......... Eine Expedition mit oftmals schrecklichem Ausgang!

  Behalten Sie deshalb Ihr Kind stets altersgemäß im Auge. Besonders die Kleinsten können Risiken noch nicht erkennen. Verbote allein sind zwecklos. Teilen Sie die Neugier Ihres Kindes bei seinen Entdeckungsreisen, aber entschärfen Sie gleichzeitig die Gefahrenquellen.

  Die Feuerwehren sind auf Ihre Sicherheit bedacht und möchten Sie darauf hinweisen, sehen Sie die Welt mit Kinderaugen – und Sie können erahnen, welche „Abenteuer“ es zu bestehen gilt.

  INFO:

Denken Sie auch daran, dass Sie als Erziehungsberechtigter aufsichtspflichtig sind. Bis zu ihrem siebten Lebensjahr sind Kinder für ihr Handeln nicht verantwortlich. Danach ist für die Klärung der Schuldfrage zusätzlich auch entscheidend, ob Kinder die Folgen ihres Handelns ermessen konnten (Einsichtsfähigkeit).

  

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Gute Nacht – aber ohne Glimmstängel

„Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit“, steht mahnend auf jeder Zigarettenschachtel geschrieben. Dass Rauchen in entsprechender Umgebung auch lebens– und brandgefährlich sein kann, steht nicht darauf. So kommen durch fahrlässigen Umgang mit Tabakwaren und glimmenden Tabakresten immer wieder Menschen um, und Millionenwerte werden vernichtet.

  Die Zigarette ist allemal eine gefährliche Bettgespielin – wer beim Rauchen einschläft, der könnte sich und seinen Mitmenschen eine unangenehm heiße Nacht bescheren. Wachen Auges oder bei Beachtung einer einzigen Regel kann ein solcher „Tanz auf dem Vulkan“ vermieden werden:

 Rauchen Sie niemals im Bett.

  Ansonsten gilt: Lassen Sie angezündete Tabakwaren nicht achtlos herumliegen und verwenden Sie keine brennbaren, oder zerbrechlichen Gefäße für Tabakreste.

  Tipps fürs aufräumen: Lassen Sie Asche gründlich auskühlen, bevor sie mit anderem Müll zusammengeschüttet wird. Für die Aufbewahrung sind doppelwandige Metallbehälter mit selbstschließendem, nicht brennbarem Deckel am sichersten.

  Die Feuerwehren sind auf Ihre Sicherheit bedacht und möchten Sie darauf hinweisen:

Der Duft von Freiheit und Abenteuer - ob er Ihnen schmeckt oder nicht - liegt im wahrsten Sinne des Wortes ganz allein in Ihren Händen.

  Na dann, gute Nacht- aber ohne Glimmstängel!

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Rauchmelder retten Leben 

Früher waren es die Turm- und Nachtwächter, die die Bürger gut schlafen ließen. Sie schlugen sofort Alarm, wenn Rauch und Flammen sichtbar wurden. Heute übernehmen in Wirtschaft und Industrie automatische Brandmeldeanlagen diese Aufgabe.

Doch wie sieht es im privaten Bereich aus? Durch Brände verlieren in Deutschland jährlich etwa 600 Menschen ihr Leben! Über 6.000 werden oftmals lebensgefährlich verletzt!

Trotz des durchaus vorhandenen Bewusstseins, selbst einmal in die Situation eines Wohnungsbrandes gelangen zu können, sind sich die meisten Menschen der Gefahren, die von einem Feuer ausgehen nur unzureichend bewusst.

Denn...Feuer kann Sie töten, bevor Sie es sehen und der Rauch ist bei einem Brand die größte Gefahr!

Durch ein besseres Brandschutzbewusstsein würden viele Brände erst gar nicht entstehen oder könnten schon in der Entstehungsphase gelöscht werden. So fehlt bei Kinderzimmern im Dachgeschoss oft der zweite Rettungsweg. An den lebensrettenden Rauchmelder, der gerade im Kinderzimmer besonders empfehlenswert ist, wird noch weniger gedacht. Vielmehr vertrauen nach einer Umfrage des Emnid Instituts 50 % der Befragten darauf, dass sie von Mitbewohnern oder Nachbarn auf ein Feuer aufmerksam gemacht und geweckt werden, andererseits schätzten jedoch fast 73 % der Befragten, dass sie fünf Minuten und noch länger brauchen, um selbst ein nächtliches Feuer zu entdecken.

Die meisten Brände beginnen zwischen 19.00 und 7.00 Uhr. Zwischen 23.00 und 7.00 Uhr werden die meisten Menschen durch Brände im Privatbereich getötet oder verletzt. Giftiger Rauch und tödliches Kohlenmonoxid wecken nicht, sondern führen rasch zur Bewusstlosigkeit.

Vergessen Sie die Vorstellung, dass ein Feuer etwas mit Licht und Helligkeit zu tun hat, denn erst einmal wird es undurchdringlich schwarz. Der Brandrauch verwandelt Ihr gewohntes Zuhause in ein schwarzes Inferno, aus dem Sie nicht mehr herausfinden. Ein Brand kann in weniger als 30 Sekunden außer Kontrolle geraten und zieht dann mit rasender Geschwindigkeit alles in seinen Schlund.

Doch lassen Sie es nicht so weit kommen! Ein Rauchmelder schlägt bereits Alarm, wenn vom Rauch noch kaum etwas zu sehen ist, aber verwenden Sie nur geprüfte und zugelassene Geräte, das sollte ihnen ihre Sicherheit wert sein und Sie besitzen den Vorsprung, den Sie bei einem Brand brauchen um Feuer, Hitze und Rauch zu überleben!

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Die dunkle Jahreszeit beginnt - erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr geboten

Die Tage werden kürzer, Straßen sind zunehmend mit Laub bedeckt, der Nebel wird immer dichter, und es kommt teilweise bereits jetzt zu Bodenfrost und damit glatten Fahrbahnen. Zusammengefasst: Die dunkle Jahreszeit hat begonnen - der Herbst ist eingezogen. Buntes Laub und morgendlicher Nebel sind allerdings nicht nur schön anzusehen, sondern bergen auch Gefahren im Straßenverkehr. Sowohl die verminderte Erkennbarkeit von Fußgängern und Fahrradfahrern bei Dämmerung und Dunkelheit als auch die veränderte Fahrbahnbeschaffenheit bei Nebel oder Schneefall sind ein ernst zu nehmendes Unfallrisiko.

 Daher sind alle Verkehrsteilnehmer aufgerufen, sich auf die veränderte Umgebung und Witterungsverhältnisse einzustellen und das eigene Verhalten sowie die Fahrweise und das Fahrzeug an die Herbst- und kommende Winterzeit anzupassen.

 Verhaltenstipps:

 Optische Auffälligkeit für bessere Erkennbarkeit

 Die schlechte Erkennbarkeit von Fußgängern und Fahrradfahrern führt bei schlechten Sichtverhältnissen, wie Dämmerung oder Regen, immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen. Schon bei einer Entfernung von etwa 25 Meter sind sie kaum noch wahrzunehmen.

Hier ist es für diese Verkehrsteilnehmer wichtig, dass sie mit Westen, Armbinden und Anhängern aus reflektierenden Material oder quer und längs angebrachten Streifen auf Jacke und Mantel auf sich aufmerksam machen. Dabei sollte man auf eine gleichmäßige Verteilung rund um den gesamten Körper achten, damit die 360-Grad-Sichtbarkeit gewährleistet ist. Es zählen hierbei sicherlich keine modischen Aspekte – es geht um ihre Sicherheit!

Ein besonderes Apell geht an die Eltern: Achten Sie darauf, dass ihre Kinder gut sichtbar und auffällig angezogen und somit sicher auf ihrem Schulweg und der Freizeit unterwegs sind.

 

Achtung Wildwechsel!

 Besonders auf Streckenabschnitten, die mit dem Wildwechsel-Warnzeichen (symbolisiert durch einen springenden Hirsch im roten Dreieck) versehen sind, ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Ein verhaltenes Tempo von 70 bis 80 Stundenkilometer sollte in der Dämmerung und zur Nachtzeit das oberste Limit auf Straßen sein, die durch wildreiche Wälder führen. Behalten Sie die Fahrbahnränder und die angrenzenden Wälder und Felder stets gut im Blick. Kritisch sind die Stunden in der Morgen- und Abenddämmerung, mit Spitzenzeiten zwischen 5 und 8 Uhr sowie 17 und 21 Uhr.

  

Schlechten Sichtverhältnissen entgegenwirken

 Entfernen sie vor dem Losfahren Eis, Reif oder feuchtes Laub von allen Scheiben. Achten sie vor dem Fahrtantritt auf nicht beschlagene Fahrzeugscheiben und saubere Rückspiegel. Aus Zeitgründen nur ein kleines Sichtfenster zu schaffen, kann nicht nur gefährlich werden, sondern sich bei einem Unfall auch negativ auf die Schadensregulierung seitens des Versicherers auswirken. Planen Sie deshalb genügend Zeit ein. Zudem ist das „Guckloch“ verwarnungsgeldpflichtig.

Autofahrer sollten in der dunklen Jahreszeit daran denken, frühzeitig das Abblendlicht einzuschalten. Hierdurch wird Sorge getragen, dass man selbst von anderen Verkehrsteilnehmern gut und rechtzeitig gesehen wird. In der Dämmerung morgens und abends sind Fahrzeuge mit Licht eindeutig eher zu erkennen als ohne Licht. Nutzen Sie die angebotenen kostenlosen Lichttests verschiedener Anbieter zur Prüfung Ihrer lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug. Ein Eiskratzer und Schneebesen sollte vorsorglich bald wieder Platz in ihrem Fahrzeug finden.

  

Straßenverhältnisse können sich schnell ändern

 Die winterlichen Verkehrsverhältnisse erfordern auch größeren Sicherheitsabstand. Autofahrer sollten sich nicht allein auf Hilfseinrichtungen wie ABS und ESP verlassen, sondern ihr Fahrverhalten und ihre Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen anpassen. Schnelle und ruckartige Lenk-bewegungen, starkes Bremsen und Beschleunigen sowie riskante Überholmanöver sollten auf jeden Fall vermieden werden.

Denken Sie gerade in der Übergangsphase daran, dass sich die Fahrbahnverhältnisse rasch ändern können. Auf laubbedeckten Fahrbahnen, bei Nässe, Frost und Schnee nimmt der Bremsweg erheblich zu, die Bodenhaftung in Bereich von Kurven nimmt dagegen deutlich ab.

  

Rechtzeitig den Wintercheck machen

Bei Temperaturen unter acht Grad Celsius verlieren die Sommerreifen an den Kraftfahrzeugen spürbar ihre sonst so guten Hafteigenschaften. Die Bremswege werden länger, der Halt in den Kurven lässt nach. Jetzt ist es Zeit für den Wechsel auf die Winterreifen. Hier ist die „O-Regel“ ein guter Anhalt: Winterreifen von Oktober bis Ostern aufziehen lassen. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern ist gerade im Winterhalbjahr als deutlich zu gering einzustufen. Verkehrsexperten empfehlen eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern! Auch das Alter der Reifen spielt eine wesentliche Rolle, denn nach zirka sechs Jahren ist der Winterreifen ausgehärtet und verliert seine Haft- und Bremsfähigkeit auf glatten oder schneebedeckten Straßen. Achten sie zudem auf ausreichend Bremsflüssigkeit, Frostschutz und auf neuwertige Scheibenwischer.

  

Die Feuerwehr appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, jetzt in der dunklen Jahreszeit besonders aufmerksam zu sein. Gegenseitige Rücksichtnahme und defensives Fahrverhalten helfen, schwere Unfälle zu vermeiden.

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Rettungsgassen bilden

Auf Autobahnen und anderen Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren gebietet die Straßenverkehrsordnung, dass in Stausituationen und bei stehendem Verkehr eine Rettungsgasse zu bilden ist. Bei zwei Richtungs-Fahrstreifen ist in der Mitte eine Gasse zu bilden, sind es drei Fahrstreifen, muss die Gasse zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen offen gehalten werden. Beim Annähern an einen Stau heißt es also, ihr Fahrzeug entsprechend frühzeitig nach rechts oder links einzuordnen und einen ausreichenden Abstand zum Vordermann einzuhalten, da dies ein späteres Ausweichen ermöglicht. Halten Sie die Rettungsgasse frei, auch nachdem ein Einsatzfahrzeug vorbei gefahren ist. In der Regel folgen noch weitere, mitunter größere Fahrzeuge nach.

Hinweis: Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen und richtig teuer wird es, wenn man auf dem, durch eine durchgezogene Linie abgetrennten Standstreifen, bis zur nächsten Ausfahrt fährt.

Wir sind für Sie da, vorausgesetzt...... man lässt uns – und schafft Freie Fahrt für schnelle Hilfe.

Ihre Feuerwehr sagt schon jetzt Dankeschön dafür, dass Sie uns Platz machen und uns unterstützen.

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Bienen, Wespen und Hornissen

Wer freut sich im Sommer nicht über entspannende Stunden auf der heimischen Terrasse oder dem Balkon? Doch oft werden dabei Wespen und andere Insekten angelockt. 

Bienen sind von elementarer Bedeutung für die Biodiversität. Gemeinsam mit anderen Insekten sind sie für die Bestäubung der Pflanzen zuständig und sorgen dadurch für die Artenvielfalt bei Wild-, Nutz- und Heilpflanzen. Ihr Schutz dient damit auch der Gesundheit der Menschen. 

Wildbienen und Wespen gehören zur Gruppe der Hautflügler. Weltweit gibt es mehr als 20.000 Wildbienenarten, in Deutschland sind aktuell 565 Arten bekannt. Wildbienen und Wespen sind nicht nur durch eine hohe Artenvielfalt gekennzeichnet, sondern auch durch eine enorme Vielfalt an unterschiedlichem Aussehen, Sozialverhalten und Lebensweisen. Während Hornissen und Hummeln wie Honigbienen Staaten bilden, leben Wildbienen allein und kümmern sich nur um die eigene Brut (Solitärbienen).

Ebenso vielfältig ist der Umgang mit den einzelnen Arten.

Nur sehr wenige sind aggressiv und greifen an.

Lesen Sie im Folgenden was bei den einzelnen Bienen- und Wespenarten zu tun ist und wer hilft.

 Wespen

Von den vielen hundert Wespenarten sind es nur zwei Arten, die für den Menschen lästig werden können: Die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe teilen mit uns die Vorliebe für süße Speisen und Getränke. Fühlen sich die Tiere bedroht, setzen sie sich zur Wehr und stechen. Heftige Bewegungen sind deshalb zu vermeiden. Auch das Wegpusten der Tiere ist nicht ratsam: Das im Atem enthaltene Kohlendioxid löst bei Wespen Alarm aus.

Um von den ungeliebten Tischgästen in Ruhe gelassen zu werden, empfiehlt sich eine Ablenkfütterung (beispielsweise mit überreifen Früchten) in fünf bis zehn Metern Entfernung. Keinesfalls sollte man mit Gift gegen die wehrhaften Insekten vorgehen, denn dadurch können gefährliche Abwehrreaktionen bei den Tieren ausgelöst werden.

Die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe unterliegen dem allgemeinen Schutz nach § 39 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), wonach es verboten ist, die Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Nur wenn ein vernünftiger Grund vorliegt, dürfen Wespennester beseitigt werden. Dies ist dann der Fall, wenn Menschen gefährdet sind (z. B. durch Wespennester in Rollladenkästen und an Balkonen oder aufgrund von Allergien).

Ein besiedeltes Nest sollte nie auf eigene Faust, sondern von einem professionellen Schädlings-bekämpfer entfernt werden.  

Ein Einsatz der Feuerwehr ist nur im Ausnahmefall möglich, wenn eine ausdrückliche Gefahr für Leib und Leben oder die öffentliche Sicherheit besteht. Das betrifft zum Beispiel, Kindergärten und Altenheime oder Kinderzimmer von Kleinkindern und Babys.

Sollte die Feuerwehr tätig werden, wird ein Kostenbescheid nach der Gebührensatzung erlassen.

 

Hornissen

Hornissen verhalten sich im Unterschied zur Deutschen Wespe und Gemeinen Wespe friedlich und setzen ihren Stechapparat nur bei Bedrohung ein. Wer die Tiere nicht stört, wird auch nicht gestochen.

Hornissen mögen den Duft von Zitronen und Nelken nicht. Mit Nelken gespickten Zitronenhälften oder konzentriertem Nelkenöl können Hornissen wirksam vertrieben werden. Keinesfalls dürfen Hornissen getötet werden.

Hornissen gehören zu den besonders geschützten Tierarten und fallen unter den Schutz des § 44 Abs.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es ist verboten Ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Es ist auch verboten, ihre Entwicklungsformen, wie Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Ist die Umsiedelung eines Hornissennestes unumgänglich, ist eine Ausnahme hierfür bei der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Erlangen-Höchstadt zu beantragen. Die Umsetzung darf nur von ausgebildeten Fachkräften (Hornissenbeauftragten) durchgeführt werden.

Kontakt

Landratsamt Erlangen Höchstadt
Johannes Marabini
Telefon 09193 20-1720
E-Mail johannes.marabini@erlangen-hoechstadt.de
Internet www.erlangen-hoechstadt.de

 

Wildbienen und Hummeln

Während Hummeln Staaten bilden, leben Wildbienen allein und heißen deshalb Solitärbienen. Sie legen je nach Art ihre Brutröhren und Nester in markhaltigen Stängeln, Totholz oder im Erdboden an. Dazu wird Pollen in die Brutkammer eingetragen, darauf ein oder mehrere Eier gelegt und die Zellen verschlossen. Die Eier entwickeln sich zu Larven, später zu Puppen, aus denen im nächsten Jahr die erwachsenen Bienen schlüpfen.

Wildbienen setzen ihren Stachel nur im äußersten Notfall ein, beispielsweise wenn man auf sie tritt oder in der Hand zerdrückt, denn sie haben kein Volk und keine Vorräte zu verteidigen. Außerdem ist ihr Stachel kleiner und weicher und die Giftmenge wesentlich geringer als bei Honigbienen.

Wildbienen und Hummeln gehören zu den besonders geschützten Tierarten und fallen unter den Schutz des § 44 Abs.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es ist verboten Ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Es ist auch verboten, ihre Entwicklungsformen, wie Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Deshalb sollte zunächst geklärt werden, ob die besiedelten Bereiche gekennzeichnet und von einer anderen Nutzung abgetrennt werden können. Erscheint eine Beseitigung unumgänglich, ist hierfür ein Antrag an die Höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.

Kontakt

Regierung von Mittelfranken
Frau Anja Schulze-Bierbach
Telefon 0981 53-1435
E-Mail anja.schulze-bierbach@reg-mfr.bayern.de
Internet www.regierung.mittelfranken.bayern.de

 

Honigbienen

Honigbienen sind staatenbildende Nutzinsekten. Bevorzugt von Anfang Mai bis Mitte Juli können Bienenschwärme auftreten. Beim Schwärmen verlassen die alte Königin und ein Teil ihres Volkes den Bienenstock, um sich ein neues Zuhause zu suchen. Ist das eigene Grundstück betroffen, hilft der örtliche Imkerverein.

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Feuerwehr Neuhaus a.d. Aisch

Schutz bei Gewitter

Ach du lieber Himmel.........

Stoßseufzer dieser Art dürften Petrus wohl nur wenig beeindrucken - beschert er uns doch regelmäßig 20 bis 30 Gewittertage pro Jahr. Leider sind diese grellen Entladungen mit einer Stromstärke von mehr als einer Million Glühlampen nicht nur ein faszinierendes Naturschauspiel, sondern auch eine Gefahr für Menschen und Sachwerte.

  „Eichen sollst Du weichen, und unter Buchen hast Du gleichfalls nichts zu suchen.“

  Blitze sind nicht allzu wählerisch. Wenn man einmal im Freien vom Gewitter überrascht wird, sollte man erhöhte Punkte meiden – und auch selbst keinen darstellen, ob zu Fuß, zu Pferd oder auch auf dem Fahrrad. Unter einzelnen Bäumen oder in der Nähe von Masten, auf Brücken oder Hügeln, oder gar im Wasser sollte man sich nicht aufhalten – Blitze fühlen sich geradezu magisch davon angezogen.

  Sind also weder Haus noch Auto in der Nähe, ist bei sehr nahem Gewitter die Hockhaltung – Füße zusammen – am sichersten.

  Zu Hause ist man sicher, aber hier gilt: Vorsicht vor einem „Krimi mit Überspannung“. Trotz intakter Blitzschutzanlage können Überspannungen Ihren hochwertigen elektronischen Geräten einen herben Schlag versetzen.

  Verordnen Sie also Ihrem Fernseher eine Sendepause, Ihrem Computer eine Warteschleife, kurzum: ziehen Sie alle Netz- und Antennenstecker heraus!

  Wirksam sind auch geeignete Überspannungsschutzeinrichtungen und ein konsequenter Potentialausgleich. Das zu installieren, ist allerdings Sache des Elektrofachmanns.

  Die Feuerwehren sind auf Ihre Sicherheit bedacht und möchten Sie darauf hinweisen diese blitzgescheiten Regeln zu beachten, dann wird auch Ihnen so schnell kein zorniges „Himmeldonnerwetter“ entfahren

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Richtiges Verhalten im Brandfall

Kommt es trotz aller Vorsorge zu einem Brand ist es besonders wichtig, sich richtig und umsichtig zu verhalten. Die Feuerwehren sind auf Ihre Sicherheit bedacht und möchten Sie über das richtige Verhalten im Brandfall hinweisen:

  Ø   Menschen retten, z.B. brennende Personen mit Decken oder durch Wälzen auf dem Boden löschen. Behinderten Personen und Kindern besonders helfen.

Ø   Brand bekämpfen. Eigene Löschmaßnahmen jedoch nur so lange durchführen, wie keine Gefahr für das eigene Leben besteht.

Ø   Gashähne schließen, elektrische Anlagen abschalten.

Ø   Versuchen Sie, den Brand einzugrenzen. Schließen Sie dazu möglichst hinter sich die Türen, aber nehmen Sie Ihre Wohnungsschlüssel mit.

Ø   Informieren Sie Ihre Nachbarn.

Ø   Benutzen Sie im Brandfall keine Aufzüge.

Ø   Alarmieren Sie die Feuerwehr z.B. per Telefon über die Notrufnummer 112. Verwenden Sie dabei nach Möglichkeit dieses Notrufschema:

Þ   Wer ruft an?                   Name, Adresse, Telefonnummer für Rückfragen angeben.

Þ   Wo brennt es?                Ort, Straße und Hausnummer.

Þ   Was brennt?                   Küche, Wohnung, Geschäftshaus, Fahrzeug.

Þ   Wie ist die Situation?     Menschen in Gefahr? Anzahl der Verletzten/Gefährdeten?

         

      Warten Sie, ob der Telefonist, der Ihren Notruf entgegennimmt, noch Fragen hat,

          erst dann das Telefongespräch beenden!!!

Ø     Anfahrwege für die Feuerwehr freimachen bzw. freihalten.

Ø     Feuerwehr erwarten und einweisen.

Ø     Die Anordnungen des Einsatzleiters befolgen.

 

Versuchen Sie, während der gesamten Brandbekämpfung durch die Feuerwehr besonnen zu bleiben und die Ruhe zu bewahren.

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Gerümpel auf dem Dachboden

Nicht nur Motten und Holzwürmer dürften daran ihre helle Freude haben. Auch ein Feuer würde hier nur allzu gerne seinen Heißhunger stillen. Ein einziger Funke, ein Zigarettenstummel oder ein verirrter Feuerwerkskörper kann schon genügen, um Ihren Speicher in Brand zu setzen.

  Entziehen Sie deshalb dem Feuer die Nahrung.

Lagern Sie keine brennbaren Sachen, keine entzündlichen Flüssigkeiten und Gase auf Ihrem Dachboden. Nutzen Sie den nächsten Entsorgungstermin, um Ihren Speicher, aber auch Ihre Kellerräume und Garage gründlich zu entrümpeln.

  Denn nur das wird dem Feuer gar nicht schmecken!

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VORHER

NACHHER

Keine Garantie für tragende Eisflächen auf dem Weiher

Auch wenn es schon einige Tage knackig kalt war: Der Temperatursturz gibt keine Garantie dafür, dass Eisflächen auf Seen tragen.

Denn trotz der Minusgrade sind viele Eisflächen noch zu dünn; es droht Einbruchgefahr.

Besonders Kinder lassen sich von den glitzernden Eisflächen zu unvorsichtigem Verhalten verleiten und sollten über die Gefahren von Eisflächen aufgeklärt werden.

Für den sicheren Ausflug an Gewässer sollten einige Tipps beachtet werden:

• Nehmen Sie örtliche Warnhinweise ernst. Kindern müssen die Gefahren erklärt werden.
• Vermeiden Sie einsame Ausflüge auf dem Eis – bei einem Unfall kann es sonst sein, dass niemand Hilfe holen kann.
• Wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: nicht betreten. Wenn Sie bereits auf dem Eis sind: Flach hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche zu verteilen, zum Ufer robben (möglichst wenig ruckartige Bewegungen).
Rufen Sie im Unglücksfall sofort über den Notruf 112 Hilfe bzw. organisieren Sie, dass jemand einen Notruf absetzt! Vor allem bei unübersichtlichem Gelände kann ein Einweiser an einer markanten Wegkreuzung die Anfahrt der Rettungskräfte erleichtern.
• Vorsicht ist nicht nur bei fließendem Gewässer, verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten; auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke plötzlich abnehmen. Vor allem an dunklen Stellen kann das Eis zu dünn sein – hier droht Einbruchgefahr!

Was soll man bei einem Einbruch machen?

Innerhalb weniger Minuten in rund drei bis vier Grad kaltem Wasser erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt, die eingebrochene Person geht unter.

Folgende Tipps haben wir für Sie zum Verhalten im Unglücksfall:

• Wer einbricht, sollte versuchen, sich vorsichtig am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen. Wenn das Eis weiter bricht, kann man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.
• Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen: Eigensicherung beachten (Leinen/Schwimmweste/Rettungsring), nicht zu weit hinaus wagen.
• Wer sich zum Helfen auf die Eisfläche begibt, sollte dafür eine Unterlage (Leiter, Bretter, Zaun, Hockeyschläger) verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Die Hilfsmittel kann man der eingebrochenen Person zuschieben. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage oder Äste machen die Rettung leichter. Hilfreich können auch an Gewässern aufgehängte Rettungsringe sein.
• Gerettete in warme Decken (Rettungsdecke) oder Jacken hüllen, vorsichtig erwärmen, nicht als „Hausmittel“ mit Schnee abreiben.
• Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben, stattdessen möglichst warmen Tee reichen.

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Cool bleiben, wenn der Wagen brennt.

Aus Film und Fernsehen kennen wir die Bilder: Ein Verkehrsunfall – und sofort geht das Fahrzeug in Flammen auf.

 Die Realität sieht zum Glück anders aus. Bei einem Brand, der im Motorraum ausbricht, dauert es zwischen 5 und 20 Minuten, bevor sich die Flammen über die Trennwand in den Fahrzeuginnenraum ausbreiten – genug Zeit, um Kinder oder verletzte Personen in Sicherheit zu bringen.

 Wie bei allen Stresssituationen gilt auch bei Fahrzeugbränden: Ruhe bewahren!

 Deutet sich der Brand während der Fahrt an, ist die Warnblinkanlage einzuschalten und das Fahrzeug am Straßenrand abzustellen. Nachdem Zündung und Gebläse ausgeschaltet und die Motorhaube entriegelt ist, das Fahrzeug zügig, aber ohne Panik, verlassen.

 Wenn Sie an einem Unfallort ein brennendes Fahrzeug antreffen, sollten Sie versuchen, Personen aus dem Fahrzeuginneren zu befreien und die Unfallstelle abzusichern. Dann ist unverzüglich die Rettungsleitstelle zu alarmieren.

 Um sich selbst oder anderen in Not zu helfen, sollte in jedem Auto ein Feuerlöscher vorhanden sein. Ein Löscher mit 2kg Löschmittel kostet im Fachhandel rund 40 €. Der Löscher sollte im Auto griffbereit befestigt werden, z.B. im Fußraum vor dem Beifahrersitz- bzw. Fahrersitz. Es ist wichtig dass der Fahrer mit der Bedienung des Löschers vertraut ist. Auch Autofeuerlöscher sind alle zwei Jahre vom Kundendienst zu überprüfen.

 Motorhauben brennender Fahrzeuge dürfen nicht ganz geöffnet werden, sonst kann es zu Verpuffungen kommen und das Feuer durch zusätzliche Sauerstoffzufuhr angefacht werden. Daher ist die Haube nur einen Spalt breit zu öffnen und der Brand mit kurzen starken Löschstößen zu bekämpfen. Feuerlöscher mit 2 kg Löschpulver reichen für einen Löschvorgang von etwa 10 Sekunden. Wenn Sie keinen Feuerlöscher an Bord haben, sollten Sie andere Verkehrsteilnehmer um Hilfe bitten, z.B. Bus oder LKW Fahrer.

 Die Hauptursache für Fahrzeugbrände liegt bei technischen Defekten, durch heiße Teile, Funkenbildung und elektrische Kurzschlüsse.

 Denken Sie daran: Wir sind für Sie da, Ihre Feuerwehr sagt schon jetzt Dankeschön dafür, dass Sie uns unterstützen.

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Handhabung von Handfeuerlöschern

Wenn bei Ihnen zuhause ein Brand ausbricht, sollten Sie versuchen, diesen bereits in der Entstehungsphase zu bekämpfen. Dazu brauchen Sie einen einsatzbereiten Feuerlöscher.

Doch wie steht es mit der Handhabung und dem richtigen Einsatz eines solchen Gerätes im Ernstfall aus? Kennen Sie Ihren Feuerlöscher und können Sie ihn richtig anwenden?

Im Brandfall haben Sie keine Zeit, die Bedienungsanleitung zu lesen!

Sie sollten sich daher rechtzeitig, über die richtige Bedienung Ihres Feuerlöschers informieren. Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie sich die Anleitung auf Ihrem Feuerlöscher in Ruhe durch, prägen Sie sich die Hinweise ein und nehmen Sie ihren Löscher ruhig einmal in die Hand, damit Sie ein Gefühl für den Umgang mit diesem Gerät bekommen.

Wenn eine Feuerwehr in ihrer Nähe eine Ausbildung mit Handfeuerlöschern anbietet, nutzen Sie diesen Termin, denn nur hier haben Sie die Möglichkeit einmal live einen Feuerlöscher unter fachkundiger Anleitung anzuwenden.

Und denken Sie daran, Feuerlöscher sind alle 2 Jahre durch eine Fachfirma überprüfen zu lassen. Die letzte Prüfung erkennen Sie auf dem Prüfsiegel am Feuerlöscher.

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