Aufgabengebiet heute

Die Feuerwehren sind auf Ihre Sicherheit bedacht und möchten Sie darauf hinweisen:

Das Aufgabengebiet der Feuerwehr hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Nahezu 75 % aller Feuerwehreinsätze sind Einsätze mit technischer Hilfeleistung. Aufgrund ihrer schnellen Verfügbarkeit ist die Feuerwehr die Hilfs- und Rettungsorganisation, die bei fast allen akuten Notlagen als erste Hilfe gerufen wird. Die folgende - wohl nicht ganz vollständige - Aufstellung gibt einen Überblick über das umfangreiche Aufgabengebiet der Feuerwehr.

Menschen in Gefahr..... bei Bränden von Zimmern - Wohnhäusern - landwirtschaftlicher Anwesen - Wäldern - Industrieanlagen - Fahrzeugen, eingeklemmt in Fahrzeug - Aufzug, bei Unfällen im Hoch - oder Tiefbau, hilflose Person in Wohnung, Person droht zu springen - zu ertrinken, ins Eis einzubrechen, bei Unfällen von Tauchern - Schiffen - Flugzeugen - Eisenbahnen, Gas strömt aus, Unfälle mit gefährlichen Stoffen - Flüssigkeiten - mit Elektrizität, Einstürze, Explosionsunfälle, Einbrüche in Gruben - Schächte - Kanäle etc., bei Hochwasser, Gefahr durch Tiere wie Hornissen und Wespen.

Tiere in Gefahr.....bei Bränden, bei Verkehrsunfällen und sonstigen Unfällen, nach Sturz in Gruben etc., bei Hochwasser, nach Ausbruch aus Ställen, Koppeln usw.

Auslaufen gefährlicher Flüssigkeiten.......auf Wasserflächen - Straßen - im Gelände, bei Unfällen von Kraftfahrzeugen - Schienenfahrzeugen - Flugzeugen - Schiffen, bei Hochwasser durch aufschwimmende Öltanks, Durchrosten von Behältern, beim überfüllen von Behältern.

Einsturz.......von Bauwerken, bei Tiefbauarbeiten,

Sturmschäden....einstürzende Bauwerke, umgestürzte Bäume - auf Häuser - auf Fahrzeuge, umgestürzte Gerüste - Kräne - Masten - Plakatwände, abgedeckte Dächer, Sichern dieser Sachen, wenn die Gefahr rechtzeitig gemeldet wird.

Wasserschäden....durch Überschwemmungen - Dammbrüche - undichte Wasserrohre, durch Auffrieren von Leitungen, durch Platzen von Behältern, durch Waschmaschinen, die unbeaufsichtigt in Betrieb sind.

Sonstige Hilfeleistung... bei Ausfall von elektrischer Energie zur Versorgung lebenswichtiger Bereiche, Einfangen von Bienenschwärmen - ausgerissenen Tieren, Leichenbergung.

Die Feuerwehr - nicht nur wenn`s brennt ! Tag und Nacht für Dich bereit

Die Ortsteilfeuerwehren

Im Landkreis Erlangen-Höchstadt gibt es 75 freiwillige Feuerwehren und eine Werkfeuerwehr. Die 75 freiwilligen Feuerwehren setzen sich aus den vier Stützpunktfeuerwehren Baiersdorf, Heroldsberg, Herzogenaurach, Höchstadt und aus 71 Ortsteilfeuerwehren zusammen.

Die Ausstattung einer solchen Feuerwehr kann fahrzeugmäßig aus einem Anhänger, einem TSF oder einem LF bzw. HLF bestehen. Die Mannschaftsstärke ist mit der Sollstärke von 27 Mann + X  je nach Wehr oder Größe des bzw. der Ortsteile verschieden.

Die großen Unwetter der vergangenen Jahre haben die Kritiker der (kleinen) Wehren zum größten Teil verstummen lassen, denn besonders hier haben die Wehren gezeigt, dass sie trotz ihrer einfachen Ausstattung schnell und unkompliziert geholfen haben. Gerade aber auch bei solchen Unwettern und bei der Anhäufung von Einsatzstellen hat es sich gezeigt, dass ein Anhänger nicht mehr ausreichend ist. Eine Einsatzkoordinierung ohne Funk ist nicht möglich. So kann auch keine gerechte Einsatzreihenfolge gewährleistet werden. Die Ortsteilfeuerwehren garantieren aber auch, dass nicht nur die Bürger in Städten und Märkten schnelle Hilfe durch die Feuerwehren erhalten, sondern jeder Bürger auch auf dem Lande kann sicher sein, dass „seine Feuerwehr“ ihm hilft.

Bei den unterschiedlichen Einsätzen, die die Wehren das ganze Jahr über zu bewältigen haben, hat es sich gezeigt, dass die Ortskenntnisse der Wehrleute sehr wertvoll sind. Aber auch der Erfinderreichtum der Ortswehren bei Einsätzen und die Bereitschaft der Wehrleute, private Fahrzeuge und Gerätschaften (Schlepper, Planierschilde, Frontlader, Güllefässer, Motorsägen usw.) unbürokratisch und schnell einzusetzen.

Ein Punkt sei noch erwähnt, und zwar das Dorfleben. Bei fast allen Aktivitäten, ob kirchlich oder weltlich ist die Feuerwehr nicht wegzudenken.

Aus all diesen aufgeführten Gründen wagt man zu behaupten, wir brauchen alle unsere Feuerwehren. Es kann auf keine verzichtet werden. Wenn auch der eine oder andere immer wieder mit Attacken gegen die „kleinen Wehren“ kämpft, so sollte derjenige glücklich sein, dass in unserem Landkreis sowie in ganz Bayern ein gut funktionierendes Netz von Feuerwehren existiert.

Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Seit 1878
Feuerwehr Neuhaus a.d. Aisch

Die Historische Feuerwehrordnung 

Die Bevölkerungsdichte ließ die Gefahr von Brandkatastrophen in den mittelalterlichen Städten erheblich anwachsen. Immer wieder kamen verheerende Stadtbrände vor, obwohl schon früh der Bau von Steinhäusern begünstigt und überall vom Rat vorgeschrieben wurde, daß mindestens eine Brandmauer, die über den Dachfirst hinausragte, die einzelnen Haus- und Hofstellen trennte. Eine Berufsfeuerwehr gab es nicht. Jede Stadt und Gemeinde besaß einschlägige Ratsverordnungen, die die Löscharbeiten regelten:

“Wenn Feuer ausbricht, müssen die Küfer und Eimermacher ihre Knechte mit 16 Stangenzubern zum Feuer schicken und Wasser zutragen lassen. Versäumen sie das, wird ihnen für ein Jahr ihre Arbeitserlaubnis abgesprochen. Gleichfalls müssen Knechte  in den Bier- und Metbrauereien mit ihren Zubern Wasser holen. Diese sollen dafür einen Lohn erhalten, und zwar für jeden Zuber zwei Pfennige- wer aber zuerst zur Brandstelle kommt, sechs Pfennige. Auch Bader müssen durch ihre Knechte je ein Schaff herbeibringen und  damit Wasser zutragen lassen; für ein Schaff erhalten sie je einen Pfennig. Unterlassen die Bader das, müssen sie 60 Pfennige zahlen. Ferner müssen von den Zimmerleuten sechs jeweils besonders dazu bestellte Meister, jeder mit 10 Gesellen, zum Feuer kommen, um mit ihren Beilen niederzubrechen, was ihnen der Bürgermeister und die Ratsherren angeben. Widrigenfalls ihnen für ein Jahr die Arbeitserlaubnis entzogen wird. Wer sonst einen Bottich zum nächsten Brunnen bringt, um dem Feuer zu wehren erhält vier Pfennige. Die Messermacher müssen die Feuerhaken und Leitern aus den Stadthäusern holen und zum Feuer bringen. Den Küfern, die zusätzliche Scheffel in Bereitschaft halten, wird  eine Erkenntlichkeit bezahlt.

Kein Knabe und kein Vagabund darf ein Brandhaus betreten, wenn er nicht eigens aufgefordert wird. Wer etwas aus einen brennenden Haus entnimmt und behält, soll als Schädling gelten und bestraft werden. Wer einen solchen Plünderer anzeigt , dem soll Dank zuteil werden. Es ist verboten, mit Waffen zum Feuer zu laufen.

Späterer Zusatz:

Alle Steinmetze, Zimmerleute, Küfer, Bader, Faßmacher, Eimermacher, und Metzger müssen mit Gesellen und Knechten zum Feuer kommen und tun, was sie die Feuerwachtmeister zu tun heißen. Wer beim Feuer etwas wegnimmt und fortträgt, den soll man für einen allgemeinen Schädling halten und hinrichten. Buben, Vagabunden und Frauen dürfen nicht zum Feuer laufen. Frauen, die man dort antrifft, soll Schleier und Mantel genommen werden.