Die Historische Feuerwehrordnung 

Die Bevölkerungsdichte ließ die Gefahr von Brandkatastrophen in den mittelalterlichen Städten erheblich anwachsen. Immer wieder kamen verheerende Stadtbrände vor, obwohl schon früh der Bau von Steinhäusern begünstigt und überall vom Rat vorgeschrieben wurde, daß mindestens eine Brandmauer, die über den Dachfirst hinausragte, die einzelnen Haus- und Hofstellen trennte. Eine Berufsfeuerwehr gab es nicht. Jede Stadt und Gemeinde besaß einschlägige Ratsverordnungen, die die Löscharbeiten regelten:

“Wenn Feuer ausbricht, müssen die Küfer und Eimermacher ihre Knechte mit 16 Stangenzubern zum Feuer schicken und Wasser zutragen lassen. Versäumen sie das, wird ihnen für ein Jahr ihre Arbeitserlaubnis abgesprochen. Gleichfalls müssen Knechte  in den Bier- und Metbrauereien mit ihren Zubern Wasser holen. Diese sollen dafür einen Lohn erhalten, und zwar für jeden Zuber zwei Pfennige- wer aber zuerst zur Brandstelle kommt, sechs Pfennige. Auch Bader müssen durch ihre Knechte je ein Schaff herbeibringen und  damit Wasser zutragen lassen; für ein Schaff erhalten sie je einen Pfennig. Unterlassen die Bader das, müssen sie 60 Pfennige zahlen. Ferner müssen von den Zimmerleuten sechs jeweils besonders dazu bestellte Meister, jeder mit 10 Gesellen, zum Feuer kommen, um mit ihren Beilen niederzubrechen, was ihnen der Bürgermeister und die Ratsherren angeben. Widrigenfalls ihnen für ein Jahr die Arbeitserlaubnis entzogen wird. Wer sonst einen Bottich zum nächsten Brunnen bringt, um dem Feuer zu wehren erhält vier Pfennige. Die Messermacher müssen die Feuerhaken und Leitern aus den Stadthäusern holen und zum Feuer bringen. Den Küfern, die zusätzliche Scheffel in Bereitschaft halten, wird  eine Erkenntlichkeit bezahlt.

Kein Knabe und kein Vagabund darf ein Brandhaus betreten, wenn er nicht eigens aufgefordert wird. Wer etwas aus einen brennenden Haus entnimmt und behält, soll als Schädling gelten und bestraft werden. Wer einen solchen Plünderer anzeigt , dem soll Dank zuteil werden. Es ist verboten, mit Waffen zum Feuer zu laufen.

Späterer Zusatz:

Alle Steinmetze, Zimmerleute, Küfer, Bader, Faßmacher, Eimermacher, und Metzger müssen mit Gesellen und Knechten zum Feuer kommen und tun, was sie die Feuerwachtmeister zu tun heißen. Wer beim Feuer etwas wegnimmt und fortträgt, den soll man für einen allgemeinen Schädling halten und hinrichten. Buben, Vagabunden und Frauen dürfen nicht zum Feuer laufen. Frauen, die man dort antrifft, soll Schleier und Mantel genommen werden.