Verkehrsregelung durch Mitglieder der Feuerwehr

Immer wieder kann man beobachten, wie bei Unfällen im Straßenverkehr die Verkehrsregelung durch Feuerwehrangehörige durchgeführt wird. Viele Verkehrsteilnehmer reagieren darauf völlig unverständlich und ignorieren im Einzelfall die Weisungen der Feuerwehr. Dies führt zu lebensgefährlichen Situationen für die Einsatzkräfte und die verunfallten Personen.

 Die Feuerwehren sind auf Ihre Sicherheit bedacht, und möchten Sie auf das richtige Verhalten an Einsatzstellen der Feuerwehr hinweisen.

 In der Praxis übernahmen schon bisher Mitglieder der Feuerwehr zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Verkehrs häufig die Verkehrsregelung an Einsatzstellen und bei Veranstaltungen. Die Feuerwehr in Bayern hat in örtlich und zeitlich begrenzten Fällen dieselben Befugnisse für verkehrsregelnde Maßnahmen, wie die Polizei sie nach der StVO innehat.

 Die Feuerwehren erhalten insoweit die Rechtsstellung der Polizei, somit stellt die Nichtbefolgung von Zeichen und Weisungen der Feuerwehr an die Verkehrsteilnehmer bei Einsatzstellen und Veranstaltungen eine Ordnungswidrigkeit nach §49 Abs.3 StVO dar.

 Daher möchten wir Sie bitten, den Weisungen der Feuerwehrangehörigen Folge zu leisten; langsam an Einsatzstellen heranzufahren - und diese auch langsam zu durchfahren, denn damit leisten Sie einen entscheidenden Beitrag für Ihre und unsere Sicherheit an Einsatzstellen der Feuerwehr.

 Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Seit 1878
Feuerwehr Neuhaus a.d. Aisch

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