Freitag, der 13. Nov. 2020 ist Rauchmeldertag

Der bundesweite Rauchmeldertag findet seit 2006 jedes Jahr an einem Freitag, den 13. statt.

20 Jahre Aufklärungsarbeit, große Erfolge – aber auch noch einiges zu tun!

Rauchmelder sind fast überall Pflicht, aber …
Durch 20 Jahre Aufklärungsarbeit und die mittlerweile nahezu bundesweit eingeführte Rauchmelderpflicht sind die meisten Mieter als auch die Bewohner von Eigentumswohnungen zum Jahresende mit Rauchmeldern im Brandfall geschützt. Berlin und Brandenburg sind die letzten Bundesländer, in denen die Übergangsfrist der Gesetzgebung zum Jahresende ausläuft. Lediglich Sachsen hat bislang nur eine Rauchmelderpflicht für Neubauten.

Dennoch ist die Hälfte der Eigenheime (Einfamilienhäuser und Reihenhäuser) nicht ausreichend bis gar nicht mit Rauchmeldern ausgestattet. 

Wir nehmen diese Zahlen zum Anlass, um nach 20 Jahren Brandschutzaufklärung an diesem Rauchmeldertag gezielt die Eigenheimbesitzer und die fünf größten Irrtümer in den Fokus zu nehmen.

Irrtum #1: Wenn es brennt, bleibt mir genug Zeit, das Gebäude zu verlassen.

Falsch! Im Brandfall bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.

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Irrtum #2: Ein Rauchmelder im Flur reicht.

Falsch! Rauchmelder gehören in ALLE Flure, Schlaf- und Kinderzimmer

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Irrtum #3: Nur Vermieter sind dazu verpflichtet, Rauchmelder zu installieren.

Falsch! Auch ALLE Eigentümer sind dazu gesetzlich verpflichtet!

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Irrtum #4: Ich bemerke auch im Schlaf den Brand rechtzeitig.

Falsch! Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird im Brandfall nicht wach.

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Irrtum #5: Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen.

Falsch! Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.

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Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema:

www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelder-die-5-groessten-irrtuemer

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