Freitag, der 13. Nov. 2020 ist Rauchmeldertag

Der bundesweite Rauchmeldertag findet seit 2006 jedes Jahr an einem Freitag, den 13. statt.

20 Jahre Aufklärungsarbeit, große Erfolge – aber auch noch einiges zu tun!

Rauchmelder sind fast überall Pflicht, aber …
Durch 20 Jahre Aufklärungsarbeit und die mittlerweile nahezu bundesweit eingeführte Rauchmelderpflicht sind die meisten Mieter als auch die Bewohner von Eigentumswohnungen zum Jahresende mit Rauchmeldern im Brandfall geschützt. Berlin und Brandenburg sind die letzten Bundesländer, in denen die Übergangsfrist der Gesetzgebung zum Jahresende ausläuft. Lediglich Sachsen hat bislang nur eine Rauchmelderpflicht für Neubauten.

Dennoch ist die Hälfte der Eigenheime (Einfamilienhäuser und Reihenhäuser) nicht ausreichend bis gar nicht mit Rauchmeldern ausgestattet. 

Wir nehmen diese Zahlen zum Anlass, um nach 20 Jahren Brandschutzaufklärung an diesem Rauchmeldertag gezielt die Eigenheimbesitzer und die fünf größten Irrtümer in den Fokus zu nehmen.

Irrtum #1: Wenn es brennt, bleibt mir genug Zeit, das Gebäude zu verlassen.

Falsch! Im Brandfall bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.

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Irrtum #2: Ein Rauchmelder im Flur reicht.

Falsch! Rauchmelder gehören in ALLE Flure, Schlaf- und Kinderzimmer

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Irrtum #3: Nur Vermieter sind dazu verpflichtet, Rauchmelder zu installieren.

Falsch! Auch ALLE Eigentümer sind dazu gesetzlich verpflichtet!

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Irrtum #4: Ich bemerke auch im Schlaf den Brand rechtzeitig.

Falsch! Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird im Brandfall nicht wach.

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Irrtum #5: Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen.

Falsch! Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.

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Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema:

www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelder-die-5-groessten-irrtuemer

Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Seit 1878
Feuerwehr Neuhaus a. d. Aisch

Parken mit Verstand

Falsches Parken kann tödlich ausgehen – lassen Sie es nicht soweit kommen.

 „Ich gehe nur mal schnell…..“

Wahrscheinlich hat jeder von uns sein Fahrzeug im Halteverbot oder an einer ähnlich kritischen Stelle abgestellt. Schließlich will man ja „nur mal schnell“ eine kleine Besorgung machen, eine Überweisung zur Bank bringen oder bestelltes Material abholen. Eben nur mal schnell……! Genau diese Kleinigkeit kann der Feuerwehr immense Probleme beim Durchkommen bereiten. Nur ein Fahrzeug, das im Weg steht, kann den Rettungseinsatz massiv verzögern oder völlig unmöglich machen. Ein Löschzug der Feuerwehr braucht zum Wenden mindestens 4 Minuten Zeit – diese Zeit fehlt dann für den Rettungseinsatz! Wenn wir zum Einsatz fahren, zählt wirklich jede Minute, denn es geht häufig um Leben oder Tod. Wir appellieren daher an alle Fahrzeuglenker, künftig beim noch so kurzen Abstellen des Fahrzeuges stets an einen möglichen Einsatz von Rettungsdienst und Feuerwehr zu denken.

 

Feuerwehrzufahrten freihalten

Bedenken Sie: Die Drehleiter der Feuerwehr hat einen Wendekreis von 21 m – weit mehr, als ihr PKW. Deshalb benötigen wir ausreichend Platz um z.B. von der Fahrbahn in eine Seitenstraße einbiegen zu können. Parken Sie daher in ausreichendem Abstand zu Fahrbahneinmündungen und helfen Sie mit, dass Feuerwehr und Rettungsdienst nicht behindert werden. Feuerwehrzufahrten sind nur dort ausgewiesen wo im Brandfall die Rettung von Menschleben den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen erforderlich macht. Blockieren Sie diese nicht durch unachtsames Parken.

 

Hydranten nicht zuparken

Wasser ist das meistgenutzte Löschmittel der Feuerwehr. An Einsatzstellen holt sich die Feuerwehr dieses Löschwasser aus dem Leitungsnetz der Wasserversorgung durch Überflurhydranten, die in regelmäßigen Abständen von 80 bis 100 m in Wohngebieten verteilt sind oder durch Unterflurhydranten, die unter der Erde installiert sind. Von einem Unterflurhydranten sieht man nur einen ovalen Deckel im Boden, zusätzlich ist die Lage des Hydranten durch ein Hinweisschild, das in der Nähe angebracht ist, gekennzeichnet. Auf diesem Schild befinden sich wichtige Daten für die Feuerwehr. Mit einem speziellen Werkzeug wird der Deckel geöffnet und ein Standrohr gesetzt, an diesem schließen wir dann unsere Schläuche an – immer vorausgesetzt, dass ihr PKW nicht auf dem Unterflurhydranten parkt oder den Platz vor dem Überflurhydranten verstellt.

Rücksichtsloses Parken

Wenn Sie in engen Straßen, Einmündungen und in Anfahrtswegen der Feuerwehr sowie vor und in Feuerwehrzufahrten parken, können im Einsatz wertvolle Minuten verloren gehen.

Was viele nicht wissen: Auch an nicht gekennzeichneten Stellen kann das Abstellen von Fahrzeugen unzulässig und für die Feuerwehr behindernd sein, wenn durch ein abgestelltes Fahrzeug eine Restbreite von weniger als 3m bleibt. Wenn die Feuerwehr bei einem Einsatz Autos weg heben oder zur Seite schieben muss, um durch zugeparkte enge Straßen zu kommen, zahlt die Versicherung nicht, falls dabei ein Spiegel abgerissen oder der Lack beschädigt wird.

 Parken Sie mit Verstand und helfen Sie mit, dass Feuerwehr und Rettungsdienst nicht behindert werden. Wir und die in Not geratenen Menschen danken für Ihre Mithilfe.

 Ihre Feuerwehr sagt schon jetzt Dankeschön dafür, dass Sie uns unterstützen.

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Feuerwehr Neuhaus a.d. Aisch

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Bei Blaulicht keine Panik

Sekunden können Leben retten. Wenn die Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn zu einer Einsatzstelle fährt, ist immer schnelles Handeln angesagt. Die Feuerwehr möchte Ihnen oder Ihren Angehörigen bei Unfällen oder Bränden schnellstmöglich qualifizierte Hilfe leisten.

 Wenn Sie im Auto unterwegs sind und ein Martinshorn hören, Radio ausschalten und Fenster öffnen. So können Sie am besten die Richtung feststellen, aus der ein Einsatzfahrzeug naht. Kommt ein Einsatzfahrzeug von der Seite, ist sofortiges vorsichtiges Anhalten anzuraten. Dabei nicht vergessen, dass auch noch andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße sind. Ein hartes Bremsmanöver ohne einen Blick nach hinten kann leicht einen Auffahrunfall auslösen. Ein seitliches Ausweichmanöver kann den KFZ- Lenker auf der benachbarten Fahrspur in Bedrängnis oder einen Radfahrer zum Sturz bringen.

 Als einfaches Reaktionsschema gilt:     B   G    A

             Blinker betätigen     Geschwindigkeit reduzieren     Anhalten am Straßenrand

 dies gilt sowohl für Autofahrer, die dem Einsatzfahrzeug vorausfahren, als auch für Verkehrsteilnehmer, denen Einsatzfahrzeuge entgegenkommen.

 Doch was, wenn es keine Ausweichmöglichkeit nach vorne gibt? Selbstverständlich ist es dann erlaubt und sogar geboten die Fahrbahn durch Ausweichen auf einen Rad oder Fußweg freizumachen. Auch vor einer roten Ampel muss man nicht stehen bleiben, wenn es durch ein Überqueren der Haltelinie erlaubt wird, den Weg für die Feuerwehr frei zu machen. Aber Achtung: Alle Manöver, die hier ausnahmsweise zulässig sind und sonst von der Straßenverkehrsordnung verboten sind, verlangen größte Vorsicht. Kein anderer Fahrer, kein Radfahrer oder Fußgänger darf durch das Verhalten in Gefahr gebracht werden.

 Wenn Sie als Fußgänger unterwegs sind und sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nähert, bleiben Sie bitte am Fahrbahnrad stehen, auch wenn die Fußgängerampel gerade grün zeigt, und lassen das Fahrzeug passieren. Versuchen Sie keinesfalls, noch schnell vor dem Einsatzfahrzeug die Straße zu überqueren.

 Wir sind für Sie da, vorausgesetzt...... man lässt uns – und schafft Freie Fahrt für schnelle Hilfe.

 Ihre Feuerwehr sagt schon jetzt Dankeschön dafür, dass Sie uns Platz machen und uns unterstützen

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An Gartenteich, Feuchtbiotop und Pool auf Sicherheit achten

Gartenteiche und Feuchtbiotope sind die Glanzstücke in vielen privaten Gärten, und vor allem Feuchtbiotope leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz, bieten heimischen Amphibien und hiesigen Pflanzen ein artgerechtes Zuhause. Doch die Freude an naturbewusster Gartengestaltung kann schnell umschlagen, denn für kleine Kinder können selbst flache Teiche und seichte Feuchtbiotope in der Nähe ihres Elternhauses zu einer tödlichen Ertrinkungsgefahr werden.

Die wesentliche Ursache dafür ist eine Besonderheit der kindlichen Anatomie. Kinder haben im Verhältnis zu ihrem Gesamtgewicht einen schweren Kopf, und deshalb liegt ihr Schwerpunkt im Brustbereich und nicht, wie bei Erwachsenen oder älteren Kindern, in der Höhe des Bauchnabels. Beugen sich neugierige Kinder über die glitzernde Wasserfläche des Teiches oder stützen sich auf dem wackeligen Plastikrand des Planschbeckens auf, dann kippen sie leicht vornüber und fallen ins Wasser. Da ihre Nackenmuskulatur noch nicht stark genug ausgeprägt ist, gelingt es Kindern kaum aus eigener Kraft, den Kopf aus dem Wasser zu heben.

Schutz vor dem Ertrinken bieten natürliche Barrieren wie Buchsbaum- oder Rosenhecken. Landschaftsgerecht eingebundene Wälle und Tore sind eine weitere, zudem optisch reizvolle Sicherung. Sinnvoll sind auch reißfeste Netze und Baustahlmatten, die wenige Zentimeter unter der Wasseroberfläche fest verankert werden. Mit der Zeit setzen sie Patina an und sie sind dann fast unsichtbar. Dafür wirken sie umso besser, wenn Kinder ins Wasser fallen. Die Kleinen werden dann zwar nass, gehen aber nicht unter. Kinder unter drei Jahren können sich allerdings auch auf Baustahlmatten und Netzen nicht hoch stützen. Sie brauchen immer Aufsicht!

Die Feuerwehren sind auf Ihre Sicherheit bedacht und möchten Sie darauf hinweisen diese Regeln zu beachten, deshalb gilt beim Froschteich genauso wie beim einfachen, aufblasbaren Planschbecken: Egal, wie wenig Wasser drin ist – Kinder nie ohne Aufsicht am und im Wasser spielen lassen!

Auch der Teich in Nachbars Garten kann Gefahren bergen, daher sollten Tore und Durchgänge so gesichert sein, dass sie von kleinen Kindern nicht geöffnet oder überklettert werden können.

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Verkehrsregelung durch Mitglieder der Feuerwehr

Immer wieder kann man beobachten, wie bei Unfällen im Straßenverkehr die Verkehrsregelung durch Feuerwehrangehörige durchgeführt wird. Viele Verkehrsteilnehmer reagieren darauf völlig unverständlich und ignorieren im Einzelfall die Weisungen der Feuerwehr. Dies führt zu lebensgefährlichen Situationen für die Einsatzkräfte und die verunfallten Personen.

 Die Feuerwehren sind auf Ihre Sicherheit bedacht, und möchten Sie auf das richtige Verhalten an Einsatzstellen der Feuerwehr hinweisen.

 In der Praxis übernahmen schon bisher Mitglieder der Feuerwehr zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Verkehrs häufig die Verkehrsregelung an Einsatzstellen und bei Veranstaltungen. Die Feuerwehr in Bayern hat in örtlich und zeitlich begrenzten Fällen dieselben Befugnisse für verkehrsregelnde Maßnahmen, wie die Polizei sie nach der StVO innehat.

 Die Feuerwehren erhalten insoweit die Rechtsstellung der Polizei, somit stellt die Nichtbefolgung von Zeichen und Weisungen der Feuerwehr an die Verkehrsteilnehmer bei Einsatzstellen und Veranstaltungen eine Ordnungswidrigkeit nach §49 Abs.3 StVO dar.

 Daher möchten wir Sie bitten, den Weisungen der Feuerwehrangehörigen Folge zu leisten; langsam an Einsatzstellen heranzufahren - und diese auch langsam zu durchfahren, denn damit leisten Sie einen entscheidenden Beitrag für Ihre und unsere Sicherheit an Einsatzstellen der Feuerwehr.

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Ist Ihre Hausnummer gut lesbar?

Damit der Rettungsdienst und die Feuerwehr Ihnen rasch Hilfe leisten können, ist es wichtig dass Ihre Hausnummer gut lesbar angebracht ist.

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Notfall zu Hause und erwarten dringend Hilfe. Am Telefon haben Sie bereits Straße und Hausnummer genannt, aber die Einsatzkräfte haben Schwierigkeiten, die Hausnummer und den richtigen Eingang zu finden.

Dabei können wertvolle Minuten verloren gehen - und das alles wegen einer fehlenden oder schlecht erkennbaren Hausnummer.

Unsere Tipps:

  • Eine gut erkennbare Hausnummer, die sich farblich vom Untergrund abhebt und auch in der Nacht gut sichtbar ist, unmittelbar neben dem Hauseingang anbringen; in einer Höhe, die nicht durch parkende Autos oder Lastwagen verdeckt wird.

  • Ist der Eingang seitlich am Haus und von der Straße aus nicht zu sehen, ist die Hausnummer an der Hausecke, auf deren Seite sich der Eingang befindet, anzubringen.  

  • Ist das Grundstück durch eine Mauer oder Hecke umgeben, gehört die Hausnummer an den Grundstückzugang, direkt an die Straße. Achten Sie darauf das Pflanzen das Schild nicht überwuchern.

  • Wählen Sie ein leicht lesbares Schriftbild, das beleuchtet ist oder zumindest aus reflektierendem Material besteht.

  Ihre Feuerwehr sagt schon jetzt Dankeschön dafür, dass Sie uns unterstützen.

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Alle Jahre wieder kommt die Feuerwehr

Bald ist Weihnachten. Für viele ein Fest der Freude und Besinnlichkeit. Für so manchen aber auch ein Fest voller Angst und Schrecken, oft sogar mit schlimmen Folgen. Nur eine kleine Unachtsamkeit und schon steht das Symbol der Festlichkeit in hellen Flammen.

Die Feuerwehren sind auf Ihre Sicherheit bedacht, und möchten Sie darauf hinweisen, die „Bescherung „ - ist erst Heiligabend, und damit aus Ihrer Weihnachtsfeier kein Weihnachtsfeuer wird, hier einige Tipps:

  • Keinen trockenen Adventskranz kaufen.

  • Kranz nicht in der Nähe von Heizkörpern, Vorhängen usw. aufstellen.

  • Abgebrannte Kerzen rechtzeitig auswechseln.

  • Kaufen Sie den Weihnachtsbaum erst kurz vor dem Fest und achten Sie darauf, daß er nicht nadelt.

  • Bewahren Sie ihn bis zu den Festtagen möglichst im Freien auf

  • Sorgen Sie beim Aufstellen für die Standfestigkeit des Baumes

  • Achten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu leicht brennbaren Materialien wie Vorhänge und Gardinen.

  • Sofern Sie Weihnachtskerzen bevorzugen, befestigen Sie diese so, daß andere Zweige nicht Feuer fangen können; verwenden Sie Kerzenhalter aus feuerfestem Material.

  • Verzichten Sie auf leicht entflammbare Baumdekorationen.

  • Zünden Sie Kerzen von oben nach unten an, löschen Sie in umgekehrter Reihenfolge.

  • Stellen Sie für den Fall eines Falles Löschmittel griffbereit. Es genügt ein Eimer Wasser.

  • Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt; Eltern sollten auf ihre Kinder achten.

  • Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem vor Kindern sicheren Platz auf.

In diesem Sinne - eine “ruhige” Advents- und Weihnachtszeit

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Haben Sie schon mal überlegt, was wäre, wenn es uns nicht gäbe?

Stellen Sie sich vor, Sie wachen nachts auf und stellen fest, dass Ihr vor dem Haus geparktes Auto brennt. Sie wählen 112, dann laufen Sie auf die Straße und rufen laut nach der Feuerwehr. Sie versuchen, mit einem Eimer Wasser das Feuer zu löschen. Hoffnungslos,……… die Minuten vergehen. Ihr Auto brennt inzwischen lichterloh, das Vordach Ihres Hauses hat bereits ebenfalls Feuer gefangen, die Polizei trifft ein, ist jedoch mit dem kleinen Handfeuerlöscher chancenlos, das Feuer zu löschen. ………. 20 Minuten sind vergangen – keine Feuerwehr weit und breit – viele Schaulustige haben sich vor Ihrem Haus versammelt – der Dachstuhl brennt, die Hitze lässt die Scheiben platzen, 

das Feuer „betritt“ Ihr Haus …

 An dieser Stelle STOPP!

 In der Realität wäre nach Absetzen Ihres Notrufes sofort die Freiwillige Feuerwehr Neuhaus alarmiert worden. Mit Auslösen des Alarms ist bayernweit garantiert, dass innerhalb von maximal 10 Minuten die Freiwillige Feuerwehr innerhalb der gemeindlichen Schadensstelle präsent ist. Aber nur, wenn zum einen ein richtiger Notruf mit allen wichtigen Daten, die eine alarmauslösende Stelle benötigt, abgesetzt wird, und weil es zum anderen Bürger gibt, die ehrenamtlich und freiwillig Tag und Nacht für Ihre Sicherheit bereit stehen.

Viele Frauen und Männer leisten bayernweit und auch in Neuhaus, freiwilligen Feuerwehrdienst. Nur dadurch ist garantiert, dass professionelle Hilfe innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung steht.

Die Aufgabe der Feuerwehr ist schon lange nicht mehr ausschließlich das Löschen von Kleinbränden, nein – das Spektrum reicht vom normalen Unwettereinsatz wie z. B. vom Januar 2007 in Neuhaus mit mehr als 13 Einsätzen mit umgestürzten Bäumen und abgedeckten Dächern bis zum Katastropheneinsatz im Bay. Wald zum Schneeräumen oder beim Hochwasser-Katastropheneinsatz in Baiersdorf; über Ölschadensbekämpfung von der einfach Ölspur bis zu verunglückten Tanklastzügen, die tagtäglich auf unseren Straßen unterwegs sind, bis hin zur technischen Hilfeleistung bei kleineren Verkehrsunfällen bis zu Busunfällen mit mehr als 50 Verletzten oder einem Gefahrguteinsatz, bei dem ein LKW mit diversen Chemikalien beladen, mitten in der Ortschaft verunglückt. Aber auch Fahrzeugbrände, Zimmerbrände ausgelöst durch ein defektes Elektrogerät, oder Wohnhausbrände mitten im dichten Ortskern, zählen zu den Aufgaben der Feuerwehr.

Nicht zu vergessen sind die Absicherungen bei verschiedenen Veranstaltungen. Wären Sie bereit, Ihre Kinder beim nächtlichen Martinsumzug ohne eine Absicherung durch die Feuerwehr auf einer öffentlichen Straße laufen zu lassen, oder könnte ein Straßenlauf, ein Triathlon, das Einholen der Schützenkönige oder das Kirchweihbaumaufstellen ohne die Feuerwehr stattfinden?

Ein breites Spektrum Feuerwehrarbeit, das einen hohen Ausbildungsstand und großes Engagement erfordert! Voraussetzung ist neben Alter und Verfügbarkeit vor allem eines: Die uneingeschränkte Bereitschaft, unentgeltlich einen Teil seiner Freizeit für dieses Ehrenamt aufzubringen und jederzeit abrufbereit zu sein – während der Arbeitszeit, im Freibad, im Kreis der Familie, in der Nacht oder dann, wenn eigentlich etwas völlig anderes geplant war.

Durch unsere Jugendarbeit wird den Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung geboten, durch soziale Projekte, wie das Säubern der Quelle am Schleienweiher, das Reinigen der Regenabläufe oder die Hydrantenwartung, werden jährlich neue soziale Projekte durchgeführt. Damit der Spaß nicht zu kurz kommt, haben wir ein Seifenkistenrennen veranstaltet, beteiligen uns beim Jugendzeltlager, machen Ausflüge zum Bowling oder zum Kletterpark. Bereits die Kleinsten sind bei unserer Kinderfeuerwehr mit Begeisterung dabei und lernen spielerisch den Umgang mit Feuer, den damit verbundenen Gefahren und aber auch, wie sie damit umgehen können.

Aber auch die Ausbildungen zum Truppmann, Truppführer, Atemschutzgeräteträger, Maschinist, Funklehrgang, Überdruckbelüftung, Brandeinsatz oder auch THL-Einsatz wird bei uns als regelmäßige Weiterbildung am Standort in Neuhaus sowie an den Feuerwehrschulen durchgeführt.

Den Feuerwehren und ihren Mitgliedern wird viel abverlangt, deshalb brauchen wir für unsere Arbeit die volle Unterstützung und Anerkennung jedes einzelnen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Wenn Sie also demnächst ein rotes Feuerwehrauto vorbeifahren sehen oder die Sirene aufheult, denken Sie daran, was wir zum Nutzen der Allgemeinheit leisten und was Sie an Ihrer Ortsfeuerwehr haben.

Für weitere Fragen zu den Aufgaben Ihrer Feuerwehr können Sie sich gerne an einen Feuerwehrdienstleistenden Ihres Vertrauens wenden, wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen zum Thema Feuerwehr.

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Feuerwehr Neuhaus a.d. Aisch

Rücksicht auf Einsatzkräfte der Feuerwehr

In bestimmten Situationen kann es vorkommen, dass Straßen von der Feuerwehr ganz oder teilweise gesperrt werden. Hier brauchen die Einsatzkräfte Platz, um arbeiten zu können. Bitte haben Sie für diese Maßnahmen Verständnis und versuchen Sie nicht, das Hindernis oder gar die Absperrung zum umfahren. Warten Sie ab oder nutzen Sie einen anderen Weg, um an Ihr Ziel zu kommen.

Sollten Sie sich durch verkehrsleitende Maßnahmen behindert fühlen, versetzen Sie sich in die Lage der Helfer:

Möchten Sie an Ihrem Arbeitsplatz immer mit einem Auge nach hinten sehen müssen?

Meinen Sie, Sie könnten korrekt arbeiten, wenn Sie sich nicht nur auf Ihre Tätigkeit, sondern auch auf den Verkehr ringsherum konzentrieren müssten?

Wahrscheinlich nicht!

Deshalb bitten wir Sie um Verständnis und Rücksichtnahme. Unsere Tätigkeit ist schon gefährlich genug, machen Sie es nicht noch gefährlicher. Absperrungen sollen nicht Ihre Freiheit einschränken, sie sollen die Arbeit der Helfer sicherer machen.

Denken Sie daran: Wir arbeiten freiwillig und ehrenamtlich für Sie und alle in Not geratenen Menschen.

Ihre Feuerwehr sagt schon jetzt Danke dafür, dass Sie uns unterstützen.

gez. 1. Kommandant Erwin Bergner

Martinshorn - muss das sein?

Immer wieder ein Anlass für ein kleines Ärgernis:

Die einen wollen in ihrer Nachtruhe nicht gestört werden, die anderen brauchen rasche Hilfe aus einer Notlage. Mittendrin stehen die Helfer der Feuerwehr, die möglichst schnell, möglichst leise und möglichst sicher zur Einsatzstelle gelangen sollen.

Vor allem schnell - und dazu hat der Gesetzgeber den § 38 geschaffen, der Einsatzfahrzeugen ein Wegerecht einräumt. Dies gilt allerdings nur dann, wenn Blaulicht und Martinshorn ständig eingeschaltet sind. Blaulicht allein darf nur zur Warnung und Absicherung von Einsatzstellen hergenommen werden.

Deshalb wird es auch weiterhin dabei bleiben, dass die Einsatzfahrzeuge auch nachts, in der Stadt und auf dem Land, mit beiden Signaleinrichtungen unterwegs sind. Nur beide zusammen ergeben die Sicherheit, um schnell und unbeschadet an die Einsatzstelle zu gelangen, um dort effektive Hilfe leisten zu können. Für einen Betroffenen ist es eine positive, beruhigende Wirkung, wenn er schon won weitem hört: Die Feuerwehr kommt - Hilfe ist unterwegs!

Ihre Feuerwehr sagt schon jetzt Dankeschön dafür, dass Sie uns Verständnis entgegenbringen und uns unterstützen.

gez. 1. Kommandant. Erwin Bergner

Sirenenalarm - Was bedeuten die verschiedenen Sirenenalarmsignale eigentlich?

HINWEIS: In der Gemeinde Adelsdorf findet der Feuerwehr Sirenenprobealarm quartalsmäßig (Januar-April-Juli-Oktober) jeweils am ersten Samstag im Monat gegen 13:15 Uhr statt. An diesem Tag werden im gesamten Landkreis Erlangen-Höchstadt und der Stadt Erlangen die Sirenen nacheinander getestet. Die Auslösung wird automatisch durch die Leitstelle in Nürnberg nach einem vorbestimmten Zeitplan ausgeführt. Innerhalb eines bestimmten Zeitfensters muss die Probealarmierung erfolgen und auch wieder beendet sein, damit die Feuerwehren nach Beendigung der Probealarmierung sofort wieder real alarmierbar sind, um im Notfall den Mitbürgerinnen und Mitbürgern zur Hilfe eilen zu können.

In der “Gesetzlichen Verordnung über öffentliche Schallzeichen” der Bayerischen Staatsregierung vom 15. Juli 1998 ist festgelegt, welche Schallzeichen für bestimmte Situationen zu benutzen sind.

Das Schallzeichen für Feueralarm ist in § 1 geregelt: Den Gemeinden, den von ihnen beauftragten Stellen und den Feuerwehren ist es vorbehalten, mit Sirenen öffentliche Schallzeichen zu geben, um den Alarm bei Feuer und anderen Notständen auszulösen.

Der Polizei, den Katastrophenschutzbehörden, den kreisangehörigen Gemeinden, soweit sie nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde wahrnehmen, und den von ihnen beauftragten Stellen ist lt. § 2 vorbehalten, mit Sirenen öffentliche Schallzeichen zu geben, um die Bevölkerung zu veranlassen, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.

Weiterhin ist es Sprengmeistern und den von ihnen Beauftragten in § 3 erlaubt, bei Sprengarbeiten öffentliche Schallzeichen zu geben.

Auch Justizvollzugsanstalten ist es im § 4 erlaubt, beim Entweichen von Gefangenen, bei Meuterei, bei Angriffen von außen und bei Feuer und anderen Notständen im Anstaltsbereich, öffentliche Schallsignale zu geben.

Welche Schallzeichen zur Probe gegeben werden, ist in § 5 geregelt.

Für die Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren wird bundesweit in der Regel das Feuerwehrsignal “zweimal unterbrochener Dauerton von 1 Minute” verwendet. Dieses Sirenensignal richtet sich primär nicht an die Bevölkerung, sondern dient zur Alarmierung der Feuerwehrdienstleistenden durch die Leitstellen.

Als Signal “Warnung der Bevölkerung” wird ein “Ein-minütiger, auf- und abschwellender Heulton “ (vormals als Luftalarm bekannt) verwendet. Das Signal bedeutet im Allgemeinen “Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten”. Über das Radiogerät werden dann auf dem öffentlich-rechtlichen Programm oder auch regionalen Sendern genauere Verhaltensweisen für die Bürger ausgegeben. Nach dem Ende der Gefährdungslage wird zur “Entwarnung” ein “Ein-minütiger Dauerton” ausgesendet.

Der Probealarm dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.

“Feuerwehrsirenen” sollen monatlich/zweimonatlich samstags getestet werden. Für die “Katastrophenschutzsirenen” gibt es keinen festen Erprobungsrhythmus. Angestrebt ist hier jedoch auch eine landesweit einheitliche Erprobung ein- bis zweimal pro Jahr. Getestet wird dabei der auf- und abschwellende Heulton von 1 Minute Dauer. Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.

Die Kreisverwaltungsbehörden bzw. die Gemeinden sind zuständig für die Aufstellung, Wartung und Verwaltung der Sirenen, mit dem Ziel einer flächendeckenden Beschallung im gesamten zu versorgenden Bereich. Wichtig ist dabei eine gesicherte Stromversorgung, der jederzeitige Zugang zur Anlage und die Zustimmung des Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümers. Wenn keine Sirenen verfügbar sind, kann die Bevölkerung alternativ durch Lautsprecherfahrzeuge oder mobile Sirenenanlagen gewarnt werden.

Jede Feuerwehr - ausgenommen Feuerwehren, deren Alarmierung auf andere Weise sichergestellt ist - muss durch Sirenen alarmiert werden können. Die Aufstellung von “Katastrophenschutzsirenen” erfolgt grundsätzlich freiwillig und wird mit staatlichen Zuschüssen gefördert. In Bayern sind die Sirenen meist so ausgestattet, dass sie beide Sirenen-Alarmierungssignale (Feuerwehr / Warnung der Bevölkerung) übertragen können. Das Alter der Bestandssirenen ist sehr unterschiedlich. Teilweise gibt es noch alte, mit einem Elektromotor betriebene, Sirenen, die auch heute noch zuverlässig ihren Dienst verrichten. Im Rahmen staatlicher Zuschussprogramme wurden jedoch auch zahlreiche neue, elektronische, Sirenen aufgestellt. Auch durch die Gemeinden selbst werden, bedingt durch die Erweiterung der Siedlungsgebiete, neue elektronische Sirenen errichtet, um die Alarmierungssicherheit der Feuerwehr als auch die Warnung der Bevölkerung zu gewährleisten. Anders als in früheren Zeiten werden diese nicht mehr auf Gebäuden errichtet, sondern auf Stahlmasten am Straßenrand, da niemand mehr bereit ist, sich eine Sirene auf das Hausdach montieren zu lassen.

gez. 1. Kommandant Erwin Bergner

Einsatzfahrt Simulator Training für die Feuerwehr

Zunehmend werden für die Aus- oder Weiterbildung von Personen die Feuerwehrfahrzeuge fahren, sog. Fahrsimulatoren genutzt. Dabei ist das Feuerwehrauto fahren ohne Straße möglich und die Rettungskräfte üben ihre Blaulichtfahrten gefahrlos am Simulator. 

Das rote Feuerwehrfahrzeug fährt mit Blaulicht und Sondersignal durch die Stadt. Plötzlich, an einer unübersichtlichen Kreuzung, von rechts schießt ein Auto  in die Kreuzung und nimmt dem Feuerwehrfahrzeug die Vorfahrt. Die Fahrerin steigt in die Bremse. Das hätte schiefgehen können. Adrenalin pur im Fahrerhaus des Fahrsimulators. Nach dem Ende der zehnminütigen Fahrt klettert die Fahrerin Nadine Burkhardt erleichtert aus dem Fahrerhausnachbau. 

Entspannung dagegen nur wenige Meter daneben, am Kontrolltisch bei der Ausbilderin Sandra Reichert von der Feuerwehrschule, "Das ist die Zukunft", erklärt sie, Fahrerschulungen am Simulator haben erhebliche Vorteile gegenüber den herkömmlichen Übungsfahrten auf dem realen Feuerwehrfahrzeug. Die Ausbilderin kann die Fahrer direkt am Simulator beobachten und Fehler im Nachhinein auf einem Videomonitor aufzeigen und analysieren. So lassen sich verschiedene Fahrten miteinander vergleichen, problematische Situationen wiederholen und direkt mit der Ausbildungs-Gruppe besprechen. Bei herkömmlichen Schulungsfahrten ist das unmöglich. Um ein möglichst realistisches Fahrgefühl zu erzeugen, ist der Fahrersitz auf einer Bewegungsplattform montiert. Alle Bedienelemente und Anzeigen befinden sich an ihrem tatsächlichen Platz. Der Sitz wird hydraulisch gesteuert und simuliert die Fahrzeug Bewegungen. Fährt der Fahrer einen Randstein zu forsch an, ist der Schlag deutlich zu spüren. Vor sich sieht der Fahrer eine computergenerierte Landschaft auf einer Projektionsfläche, die den Blick aus dem Seitenfenster erlaubt. Die Funktion der Rückspiegel übernehmen kleine flache Monitore. Je nach Aufwand und System ist die computergenerierte Landschaft detailgetreu dargestellt. Bremsspuren auf der Fahrbahn und Regenschauer, die in der Simulation die Sicht behindern, lassen im Stressfall vergessen, dass es sich nur um eine virtuelle Landschaft handelt.  

Auch wenn die Grafik nach einem Computerspiel aussieht, gewöhnen sich die Fahrer recht schnell daran, dennoch hat das System Grenzen. Vor allem Brillenträgern kann von der Computergrafik übel werden. Die künstliche Realität strengt die Augen an. Zudem reagiert die Lenkung sehr direkt. In den ersten Minuten landet man des Öfteren im Straßengraben oder auf der Gegenfahrbahn. Doch die Gewöhnung setzt schnell ein, weiß stellv. Kommandant Patrick Sorger. Der Ausbilder kann mit der Software alle möglichen Szenarien herstellen. Witterungs-bedingungen und Straßenzustände ändern sich bei jeder Fahrt. Radfahrer erscheinen im toten Winkel, Fußgänger treten unvermittelt auf die Straße. "Das lässt sich im richtigen Leben und vor allem auf der Straße  nicht proben", sieht Sorger einen großen Vorteil im Einsatz der Geräte. 

Die Fahrten am Simulator verbrauchen keinen Treibstoff und verschleißen den ohnehin stark beanspruchten Fuhrpark nicht weiter. Weniger Fahrzeuge, die zu Übungs- und Trainings-zwecken auf den Straßen unterwegs sind, bedeuten auch weniger Belastung durch CO2-Emissionen und Lärm. "Wir können am Wochenende nicht ständig durch die Ortschaften fahren, um unsere Fahrer zu schulen", gibt Feuerwehrkommandant Erwin Bergner zu bedenken, er sieht den großen Vorteil der Simulatoren in der Zeitersparnis, bei dem Lehrgang wurden in nur vier Tagen fast 40 Personen aus dem gesamten Landkreis an dem Fahrsimulator, der im Neuhäuser Gerätehaus aufgebaut war, geschult. Eine Leistung, die man mit herkömmlichen Fahrten niemals geschafft hätte. 

gez. 1. Kommandant Erwin Bergner

Hier der Bericht im Fränkischen Tag